Um strukturelle Hindernisse bei der Organspende zu beheben, hat das Bundeskabinett beschlossen, dem Deutschen Bundestag das zweite Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes für bessere Zusammenarbeit und bessere Strukturen bei der Organspende (GZSO) zur Entscheidung vorzulegen. Ergänzend findet derzeit aber auch eine Debatte darüber statt, ob zukünftig anstelle der mit der ersten Novelle des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 eingeführten Entscheidungsregelung eine
Widerspruchsregelung etabliert werden soll, um die Anzahl der gespendeten Organe zu erhöhen.
Der Deutsche Ethikrat möchte zur Debatte in Parlament und Öffentlichkeit beitragen. Im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Forum Bioethik“ soll aus den Perspektiven von Medizin, Ethik und Recht über das Für und Wider der unterschiedlichen Regelungsoptionen diskutiert werden.