Medikationsplan soll Patientensicherheit verbessern

Seit Oktober 2016 haben gemäß E-Health-Gesetz alle gesetzlich Versicherten, die dauerhaft drei oder mehr verschreibungspflichtige Arzneimittel anwenden, Anspruch auf einen vom Arzt erstellten Medikationsplan. Ziel des Gesetzgebers ist es, mithilfe des Plans, in dem die Medikation sowie Einnahmehinweise für den Patienten verständlich dargestellt sind, für mehr Sicherheit im Umgang mit Arzneien zu sorgen.

Bislang gibt es den Medikationsplan nur in Papierform.Schätzungen zufolge verursachen Wechselwirkungen zwischen Arzneimitteln und Nebenwirkungen von Medikamenten etwa fünf bis zehn Prozent aller Krankenhauseinweisungen. In absoluten Zahlen entspricht das bis zu einer halben Million Klinikaufnahmen pro Jahr. Rund ein Viertel davon wäre vermeidbar, heißt es auf der Webseite des Bundesgesundheitsministeriums (siehe Link am Ende des Beitrags).

Der Arzt, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendige Therapie und Diagnostik koordiniert, soll den Medikationsplan nach dem Willen der Bundesregierung erstellen und aktualisieren. In den meisten Fällen ist das der Hausarzt, aber auch Fachärzte können diese Aufgabe übernehmen – zum Beispiel, wenn der Betroffene keinen Hausarzt hat. Apotheker müssen den Plan auf Wunsch des Patienten um nicht rezeptpflichtige Arzneien ergänzen und ihn aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert.

Die Idee für den Medikationsplan ist nicht neu. Viele Menschen haben bereits zuvor einen Ausdruck mit all ihren Arzneimitteln vom Arzt oder Apotheker erhalten. Neu ist aber zum einen der gesetzliche Anspruch der Patienten auf einen solchen Plan, zum anderen die Form: Ärzte sind seit April 2017 verpflichtet, den eigens zu diesem Zweck entwickelten bundeseinheitlichen Medikationsplan zu verwenden.

Was steht im Medikationsplan?

In den Plan gehören alle Angaben zu den angewendeten Medikamenten. Dazu zählen Handelsname, Wirkstoff und Wirkstärke, Darreichungsform, Einnahmezeitpunkt und Menge, spezielle Hinweise sowie der Grund für die Verordnung. Auch regelmäßig genutzte Medizinprodukte, etwa Insulin-Pens bei Diabetikern, muss der Plan enthalten. Zudem befindet sich an der rechten oberen Ecke ein Barcode, mit dessen Hilfe sich alle Informationen schnell auf den Computer des Heilberuflers übertragen lassen. Pflichtangaben sind darüber hinaus Name und Geburtsdatum des Patienten, die Kontaktdaten des ausstellenden Arztes und das Datum des Ausdrucks. Denn bisher ist der Medikationsplan nur auf Papier erhältlich. Ab 2018 soll es möglich sein, ihn zusätzlich auf der elektronischen Gesundheitskarte zu speichern.

„Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln“, kündigt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) im September 2016 kurz vor der Einführung des Dokuments an. Vor allem für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen sei das eine große Hilfe. Sie können dem Minister zufolge auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Zudem wüssten Arzt und Apotheker sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwende. „Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden“, betont Gröhe. „Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.“

Medikationsplan fördert Austausch zwischen Arzt und Apotheker

In drei vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Projekten wurde untersucht, welchen Nutzen der Medikationsplan für Patienten, Ärzte und Apotheker bietet. Ein wesentliches Ergebnis: Das größte Potenzial des Medikationsplans liegt darin, den Austausch zwischen Ärzten und Apothekern zu fördern. Die Auswertungen zweier Projekte zeigen, dass sich etwa vier von fünf Patienten wünschen, die beiden Berufsgruppen würden den Plan gemeinsam pflegen (81,3 Prozent und 84 Prozent). Die Autoren aller drei Studien kommen zu dem Schluss, dass der Medikationsplan ein Schritt in die richtige Richtung ist. Um die Arzneimitteltherapiesicherheit zu verbessern, gilt es jedoch, die Zusammenarbeit von Ärzten und Apothekern zu stärken. In diesem Zusammenhang könnte der Medikationsplan offenbar Mittel zum Zweck sein.

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