Akteure

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird bisweilen auch „Kleiner Gesetzgeber“ genannt – warum? Er ist in Deutschland das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung (Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen) und spezifiziert in Form von Richtlinien den Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung. Er fungiert als untergesetzlicher Normgeber, das bedeutet: der Gesetzgeber bestimmt per Gesetz den Rahmen und der G-BA übernimmt die Detaillierung. Der G-BA hat mit seiner Regelungskompetenz sehr weitreichende Befugnisse. In dem Gremium sind auch Patienten vertreten, die mit beraten, aber nicht mit bestimmen können. Die Plenumsstizungen werden seit 2019 im Live-Stream übertragen und anschließend in der Mediathek auf der Website bereitgestellt. Unparteiischer Vorsitzender des Gremiums ist Prof. Josef Hecken. (Stand: September 2020)
www.g-ba.de

Der GKV-Spitzenverband ist die zentrale Interessenvertretung der gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland. Die Körperschaft des öffentlichen Rechts gestaltet, so ist es auf der Webseite nachzulesen, „die Rahmenbedingungen für einen intensiven Wettbewerb um Qualität und Wirtschaftlichkeit in der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung“. Die vom GKV-Spitzenverband abgeschlossenen Verträge und seine sonstigen Entscheidungen gelten für alle Krankenkassen, deren Landesverbände und damit praktisch für alle gesetzlich Versicherten. Vorstandsvorsitzende des Verbandes, der seinen Sitz in Berlin hat, ist Dr. Doris Pfeiffer, ebenfalls zum Vorstand gehören Johann-Magnus Freiherr von Stackelberg und Gernot Kiefer. Der Verband beschäftigt rund 250 Mitarbeiter. (Stand: Januar 2018)
www.gkv-spitzenverband.de