Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

QALY ist eine Abkürzung und steht für Quality-Adjusted Life Years, grob übersetzt ins Deutsche bedeutet das qualitätsadjustierte Lebensjahre. Es handelt sich dabei um eine Maßeinheit: Sie drückt die durch eine medizinische Intervention – beispielsweise Operation oder Medikament – gewonnenen Lebensjahre aus und berücksichtigt dabei auch die Lebensqualität. In der Gesundheitsökonomie haben sich QALYs bei Kosten-Nutzwert-Analysen international etabliert. Bei den Bewertungen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen werden sie dagegen nicht verwendet.

Patienten sollen in Krankenhäusern qualitativ hochwertig und auf dem neuesten Stand wissenschaftlicher Erkenntnisse versorgt werden. Mit der Sicherung der Qualität in Kliniken hat der Gesetzgeber den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) betraut. Er gibt vor, welche Elemente das gesetzlich verpflichtende Qualitätsmanagement in Kliniken enthalten muss und legt für bestimmte Eingriffe konkrete Anforderungen fest; zum Beispiel an die Ausstattung, die Qualifikation des Personals (Strukturqualität) und an die organisatorischen Abläufe (Prozessqualität). Krankenhäuser müssen in Qualitätsberichten darlegen, in wie weit sie die Anforderungen erfüllen. Die Berichte sollen auch helfen, dass sich Patienten und Versicherte, aber auch Krankenkassen und einweisende Mediziner über die Arbeit der Häuser informieren können. Ausgewertet werden die Daten vom Institut für Qualität und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG). Die Krankenhäuser werden über die Prüfergebnisse informiert. Bei auffälligen Daten sind Gespräche mit den Kliniken vorgesehen. Bestehen Defizite, muss es Nachbesserungen geben.
Der G-BA ist darüber hinaus beauftragt, weitere Verfahren zu entwickeln, mit denen man die Qualität der medizinischen Versorgung messen, darstellen und vergleichen kann. Dabei soll es auch um medizinische Leistungen über einzelne Einrichtungen und über die Sektorengrenzen zwischen Klinik und Arztpraxis hinausgehen, um Krankheitsverläufe auch über größere Zeiträume hinweg zu beobachten. Neue Aufgaben hat der G-BA mit dem Krankenhausstrukturgesetz erhalten: Er soll einen Katalog von Leistungsbereichen mit zugehörigen Qualitätszielen und Qualitätsindikatoren bestimmen, die sich für eine qualitätsabhängige Vergütung eignen: Krankenhäuser mit guter Qualität bei bestimmten Leistungen erhalten Zuschläge, Kliniken mit schlechter Qualität Abschläge.

Die Details der Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung regelt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). Zuständig für die Überprüfung von Qualitätssicherungsmaßnahmen in den Arztpraxen sind im Wesentlichen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen). Möglich sind Praxisbegehungen und Hygienekontrollen. Zumeist werden die Leistungen der Ärzte stichprobenartig anhand der schriftlichen und gegebenenfalls bildlichen Dokumentation überprüft. Stimmt die Qualität nicht, kann die KV das Honorar zurückfordern. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist verpflichtet, dem G-BA jährlich einen Bericht über die Prüfergebnisse vorzulegen.
Für viele Untersuchungen und Behandlungen, die von ambulant tätigen Ärzten ausgeführt werden, gibt es zusätzliche Qualitätsanforderungen. Wenn Mediziner diese Leistungen anbieten wollen, müssen sie regelmäßig ihre Qualifikation nachweisen und dafür Sorge tragen, dass die technische Ausstattung und die Hygienestandards den Anforderungen entsprechen. Dies gilt zum Beispiel für Arthroskopie, Dialyse, Mammographie und Ultraschall-Untersuchungen.