Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

Arzneimittel zu verblistern bedeutet, Medikamente auf die Bedürfnisse eines Patienten hin neu zu verpacken. Vor allem ältere Menschen, die täglich mehrere Mittel einnehmen müssen, sind mit den industriellen Verpackungen häufig überfordert. Wenn die Tabletten in Tages- oder Wochenrationen neu zusammengestellt sind, kann es für die Betroffenen einfacher sein, die vom Arzt verordneten Medikamente zum richtigen Zeitpunkt einzunehmen.
Eine patientenindividuelle Verblisterung wird besonders in Pflegeheimen angewendet. Sie erspart den Pflegekräften viel Zeit, die Medikamente aus den handelsüblichen Verpackungen herauszuholen und für jeden Patienten einzeln zu stellen. Somit trägt die Verblisterung dazu bei, Arbeitskapazitäten der Pflegekräfte stärker dem Patienten zugute kommen zu lassen.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erklärt den Verbotsvorbehalt wie folgt: In der stationären Versorgung im Krankenhaus können ärztliche und unter Umständen auch zahnärztliche durchgeführte, neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden grundsätzlich ohne vorherige Prüfung durch den G-BA zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, solange der G-BA nicht ausdrücklich etwas anderes beschließt. Anders sieht das in der niedergelassenen Arztpraxis aus (-> Erlaubnisvorbehalt).

Vernachlässigte tropische Krankheiten (im Englischen Neglected Tropical Diseases, NTDs) gehören zu den armutsassoziierten Tropenkrankheiten. Sie sind teilweise weit verbreitet und können zu schweren und langandauernden Erkrankungen führen. Betroffen sind insbesondere ärmere Teile der Bevölkerung in armen Ländern, die oft keinen Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung haben.
Seit 2017 werden 20 Erkrankungen zu den NTDs gezählt. 1,4 Milliarden Menschen in 149 Ländern sind betroffen, Schätzungen zufolge sterben jährlich eine halbe Million Menschen direkt oder indirekt an ihnen. Folgende fünf Erkrankungen sind für 90 Prozent aller NTDs verantwortlich: Elephantiasis (Lymphatische Filariose), Flussblindheit (Onchozerkose), Trachom, Bilharziose (Schistosomiasis) und der Befall mit Geohelminthen. Sie werden durch Bakterien, Viren, Parasiten und Protozoen (einzellige Lebewesen) verursacht.

Weitere Informationen bietet das Deutsche Netzwerk gegen vernachlässigte Tropenkrankheiten (DNTD) unter www.dntd.de.

Untersuchungsgegenstand dieses Forschungszweiges ist die so genannte „letzte Meile“ des Gesundheitssystems, das heißt die konkrete Kranken- und Gesundheitsversorgung in Krankenhäusern, Arztpraxen und sonstigen Einrichtungen. Die Forschung bezieht sich damit auf Daten aus dem alltäglichen Versorgungsgeschehen und nicht unter „Laborbedingungen“ wie beispielsweise in der klinischen Forschung. Es handelt sich um ein fachübergreifendes Forschungsgebiet, das zur Entwicklung wissenschaftlich fundierter Versorgungskonzepte beiträgt und die Wirksamkeit von Versorgungsstrukturen und -prozessen evaluiert.

Die Nationalen Versorgungsleitlinien (NVL) sind ärztliche Entscheidungshilfen (Leitlinien) für die Versorgung von Patienten im Rahmen von strukturierten Behandlungsprogrammen (Disease Management Programme, Integrierte Versorgung). Sie beruhen auf Erkenntnissen der Evidenzbasierten Medizin. Das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) koordiniert seit 2002 im Auftrag der Bundesärztekammer (BÄK), der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Fachgesellschaften und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) das NVL-Programm. Versorgungsleitlinien bestehen gegenwärtig zu Asthma bronchiale, Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD), unipolare Depression, Typ-2-Diabetes, Herzinsuffizienz, koronare Herzkrankheit und Kreuzschmerz. Ergänzend zu den Versorgungsleitlinien erstellt das ÄZQ in Zusammenarbeit mit Patientenvertretern die sogenannten Patientenleitlinien, die die Behandlungsempfehlungen in eine für Laien verständliche Sprache übersetzen.

Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist am 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, eine gute und flächendeckende medizinische Versorgung zu sichern. Dazu soll ein ganzes Bündel an Maßnahmen beitragen. Dazu zählen unter anderem flexiblere Versorgungsstrukturen auf dem Land, Anreize für Ärzte in strukturschwachen Gebieten zu arbeiten, bessere Rahmenbedingungen für den Arztberuf und eine zielgenaue Bedarfsplanung. Neu eingeführt wird außerdem die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV), die sowohl von Krankenhausärzten als auch niedergelassenen Fachärzten erbracht werden kann. Sie umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten.

Jeder Arzt/Zahnarzt mit einer Zulassung zur vertrags(zahn)ärztlichen Versorgung kann an dieser teilnehmen und somit zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Leistungen erbringen. Voraussetzung für die Zulassung ist unter anderem, dass der Arzt Mitglied einer Kassenärztlichen Vereinigung ist. Die vertragsärztliche Behandlung umfasst alle Tätigkeiten eines Arztes, die zur Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten ausreichend und zweckmäßig sind.

-> Vertragsärzte

Vitalwerte werden die Messwerte genannt, die über die Körperfunktionen (= Vitalfunktionen) Auskunft geben können. Hierbei kann es sich beispielsweise um Gewicht, Blutdruck, Körpertemperatur, Blutzucker, Atemfrequenz oder Sauerstoffsättigung im Blut handeln. Weichen die Werte von den Normalwerten ab oder verändern sich im Laufe der Zeit, kann das ein Hinweis auf eine Erkrankung sein.

Mit dem Begriff „vulnerable Populationen“ werden Patientengruppen bezeichnet, die besonders verwundbar oder verletzlich sind. Zu ihnen zählen Menschen, die nicht oder nur bedingt einwilligungsfähig sind, wie zum Beispiel Minderjährige, Intensivpatienten, psychisch Kranke oder von Demenz betroffene Personen. Besonders schwierig gestaltet sich die Erforschung neuer Medikamente und Verfahren für diese Patientengruppen: Da sie einen Anspruch auf besonderen ethischen und rechtlichen Schutz haben, werden sie selten in klinische Studien einbezogen. Experten sehen hier die Gefahr, dass vulnerable Populationen nicht am medizinischen Fortschritt teilhaben.