Wer ist der G-BA?

Im deutschen Gesundheitssystem läuft nichts ohne den Gemeinsamen Bundesausschuss, kurz G-BA. Wer verbirgt sich hinter den drei Buchstaben?

Antwort:
Der Gemeinsame Bundesausschuss gilt auch als „kleiner Gesetzgeber“ des Gesundheitswesens: Er bestimmt, welche Leistungen der medizinischen Versorgung von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt werden. Er ist das oberste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen.