12.10.2013
Leistungserbringer
Als Leistungserbringer werden diejenigen im deutschen Gesundheitssystem bezeichnet, die medizinische Leistungen erbringen. Das sind Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken, zu ihnen zählen aber auch Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden oder Hebammen. Leistungserbringer sind in der Regel in Verbänden auf Bundes- oder Landesebene organisiert, die die Interessen ihrer Mitglieder als Vertragspartner der Krankenkassen vertreten. Für die ambulant tätigen Ärzte übernehmen diese Aufgaben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in so genannten Kollektivverträgen (-> Kollektivvertrag). Die Krankenkassen können mit einzelnen Leistungserbringern auch Einzelverträge (->Selektivvertrag) abschließen.