Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

Alle Ärzte und Psychotherapeuten, die zur ambulanten Versorgung von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung zugelassen sind, gehören einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) an. Es gibt 17 KVen: In jedem Bundesland eine und in Nordrhein-Westfalen zwei, die KV Nordrhein und die KV Westfalen-Lippe. Die KVen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und unterstehen der Rechtsaufsicht der jeweiligen Landesgesundheitsministerien. Ihre Hauptaufgabe ist die Sicherstellung der flächendeckenden ambulanten ärztlichen Versorgung der Bevölkerung (Sicherstellungsauftrag). Sie vertreten außerdem die Rechte der niedergelassenen Ärzte gegenüber den Krankenkassen, verhandeln das Honorarvolumen und verteilen die Gelder unter den Haus- und Fachärzten. Außerdem unterstützen sie ihre Mitglieder in allen Bereichen der vertragsärztlichen Tätigkeit, wie Abrechnung, Verordnung, Wirtschaftlichkeit und Praxisführung. Die Interessen der KVen vertritt auf Bundesebene die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV).
Analog zum System der KVen gehören die Zahnärzte, die für die Versorgung von gesetzlich Versicherten zugelassen sind, den Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) an.

Wenn ein potenzieller Wirkstoff für ein neues Medikament alle vorklinischen Tests positiv abgeschlossen hat, kann er erstmals bei Menschen angewendet werden. Damit beginnt der Abschnitt der sogenannten klinischen Prüfungen beziehungsweise klinischen Studien. Sie gliedern sich grundsätzlich in drei Phasen:


  • Phase I - Erprobung mit wenigen Gesunden (den Probanden)
  • Phase II - Erprobung mit wenigen Kranken
  • Phase III - Erprobung mit vielen Kranken
Danach kann bei guten Ergebnissen die Arzneimittelzulassung beantragt werden. Die Studien heißen auch dann „klinisch“, wenn sie gar nicht in Kliniken, sondern bei niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden; das ist jedoch eher die Ausnahme. Pharmafirmen planen und organisieren ihre Studien überwiegend selbst. Für jede Studie ist die Zustimmung der zuständigen nationalen Behörde(n) und der Ethikkommissionen nötig, die die mitwirkenden medizinischen Einrichtungen betreuen. Die Kommissionen wägen im Hinblick auf den Schutz der Probanden beziehungsweise Kranken ab, ob die Studie aus ethischer, medizinischer und rechtlicher Sicht vertretbar ist.

Klinische Krebsregister sind fachlich unabhängige Einrichtungen, die alle wichtigen Daten von der Diagnose über die Behandlungsschritte bis zu Nachsorge und Rückfällen einer Krebserkrankung systematisch erfassen. Das Ziel der Register ist, die Therapien zu überprüfen und die Behandlungen zu verbessern. Mit den erfassten Daten kann auch die Qualität einzelner Krankenhäuser besser kontrolliert werden. Denn nicht jede Klinik behandelt Krebs gleichermaßen erfolgreich. 2012 hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das die Bundesländer verpflichtet, flächendeckend klinische Krebsregister einzurichten. Die Deutsche Krebshilfe (DKH) hat angekündigt, 90 Prozent der Kosten in Höhe von rund 8 Millionen Euro zu übernehmen, die für den Aufbau der Datenbanken anfallen, die restlichen 10 Prozent tragen die Länder. Der laufende Betrieb wird von den Krankenkassen finanziert. Der flächendeckende Aufbau dieser Register ist Teil des Nationalen Krebsplans.

Arzneimittel, Medizinprodukte oder medizinische Behandlungsformen werden in so genannten klinischen Studien auf ihre Wirksamkeit und Sicherheit überprüft. Die Studien werden mit gesunden Probanden oder Patienten durchgeführt. Ihr Ziel ist es, wissenschaftliche Fragestellungen zu beantworten und die medizinische Behandlung zu verbessern. Klinische Studien müssen von den zuständigen Behörden und einer Ethikkommission genehmigt werden. Grundsätzlich wird in drei Phasen unterteilt: Phase I (Erprobung mit wenigen Gesunden), Phase II (Erprobung mit wenigen Kranken) und Phase III (Erprobung mit vielen Kranken). Bei guten Ergebnissen kann danach die Zulassung des Produktes beantragt werden.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZVen) auf der einen sowie die gesetzlichen Krankenkassen auf der anderen Seite sind die Vertragspartner des Kollektivvertrages, der die ambulante medizinische Versorgung regelt. Die Krankenkassen haben automatisch alle zugelassenen Kassen(zahn)ärzte unter Vertrag, die von den Versicherten in allen Bundesländern frei gewählt werden können. Im Gegenzug sind die KVen für die Sicherstellung der ambulanten medizinischen Versorgung verantwortlich. Ein Beispiel für Kollektivverträge sind die auf Bundesebene abzuschließenden Bundesmantelverträge, in denen Einzelheiten der Organisation der medizinischen Versorgung festgelegt sind. Oder auch die Gesamtverträge auf Landesebene, in denen Krankenkassen und Kassen(zahn)ärztliche Vereinigungen unter anderem die Höhe der Gesamtvergütungen für die vertrags(zahn)ärztlichen Leistungen vereinbaren. Demgegenüber bietet der Selektivvertrag einzelnen Leistungserbringern die Möglichkeit, individuell mit den Krankenkassen die Vertragsbedingungen auszuhandeln.

Die zusätzlich zu einer Grunderkrankung bestehenden Begleiterkrankungen (engl. comorbidity) werden Komorbiditäten genannt. ->Morbidität

Komplementärmedizin (oder auch Alternativmedizin) ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene Behandlungsmethoden und diagnostische Konzepte, die sich als Alternative oder Ergänzung zu wissenschaftlich begründeten Behandlungsmethoden verstehen, wie sie im Medizinstudium gelehrt werden (Schulmedizin). Zu komplementärmedizinischen Behandlungsmethoden zählt man unter anderem: Naturheilverfahren, Homöopathie und Akupunktur.

Konisation bezeichnet einen operativen Eingriff am Gebärmutterhals. Dabei wird Gewebe, das von Krebszellen befallen ist, entfernt.

Kryokonservierung umfasst fruchtbarkeitserhaltende Maßnahmen vor einer Chemo- und/oder Strahlentherapie: Es werden Ei- und Samenzellen oder auch Eierstockgewebe eingefroren.