Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

Das Konstrukt der gesundheitsbezogenen Lebensqualität leitet sich aus der allgemeinen Gesundheitsdefinition der World Health Organisation (WHO) von 1948 ab, in der Gesundheit als ein „Zustand vollkommenen körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von Krankheit und Gebrechen“ beschrieben wird. Gesundheitsbezogene Lebensqualität geht somit weit über rein physische Aspekte der Gesundheit im Sinne von klinischer Symptomatik oder „objektiver“ körperlicher Verfassung hinaus, denn es kommen Aspekte hinzu, wie kranke Menschen ihren Gesundheitszustand subjektiv erleben, wie sie in ihrem Alltag zurechtkommen und wie sie ihre sozialen Beziehungen gestalten. Bei der gesundheitsbezogenen Lebensqualität handelt es sich somit um ein mehrdimensionales Konstrukt aus physischen, psychischen, sozialen und verhaltensbezogenen Komponenten (Alltagskompetenz) des Wohlbefindens und der Funktionsfähigkeit.

Als Leistungserbringer werden diejenigen im deutschen Gesundheitssystem bezeichnet, die medizinische Leistungen erbringen. Das sind Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheken, zu ihnen zählen aber auch Ergo- und Physiotherapeuten, Logopäden oder Hebammen. Leistungserbringer sind in der Regel in Verbänden auf Bundes- oder Landesebene organisiert, die die Interessen ihrer Mitglieder als Vertragspartner der Krankenkassen vertreten. Für die ambulant tätigen Ärzte übernehmen diese Aufgaben die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in so genannten Kollektivverträgen (-> Kollektivvertrag). Die Krankenkassen können mit einzelnen Leistungserbringern auch Einzelverträge (->Selektivvertrag) abschließen.

Die Leitlinien der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften sind systematisch entwickelte Hilfen für Ärzte zur Entscheidungsfindung in spezifischen Situationen. Sie beruhen auf aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und in der Praxis bewährten Verfahren und sorgen für mehr Sicherheit in der Medizin, sollen aber auch ökonomische Aspekte berücksichtigen. Leitlinien sind für Ärzte rechtlich nicht bindend und haben daher weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung.
Weitere Informationen sind in dem Beitrag "Medizinische Leitlinien für Ärzte und Patienten" zu finden, einschließlich eines Videos mit Dr. Johannes.
Siehe auch unter -> S3-Leitlinien.

Laut Sozialgesetzbuch dürfen Arzneimittel, bei deren Anwendung die Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht, nicht zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnet werden. Dazu zählen z.B. Präparate zur Zügelung des Appetits oder zur Regulierung des Körpergewichts. Weiterhin nennt das Gesetz Medikamente, die der Raucherentwöhnung, der Verbesserung des Haarwuchses, der Behandlung der erektilen Dysfunktion und der Steigerung der sexuellen Potenz dienen. Da es sich dabei um Arzneimittel handelt, deren Einsatz im Wesentlichen vom subjektiven Empfinden des Verbrauchers bestimmt wird, ist jeder für deren Finanzierung selbst verantwortlich, so die Argumentation des Gesetzgebers. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat den Auftrag, Einzelheiten dazu in der Arzneimittel-Richtlinie zu regeln.
Quelle: www.g-ba.de