Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen
Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.
Cancer-Survivorship-Programme richtet sich an Langzeitüberlebende nach Krebs. Die Patienten werden weit über ihre eigentliche Krebstherapie hinaus von verschiedenen Disziplinen (Komplementärmedizin, Psychoonkologie, Life-Style-Beratung, Sozialmedizin, Sexualtherapie oder spirituelle Begleitung) begleitet werden. Es geht um die Bedürfnisse von Langzeitüberlebenden aus psychoonkologischer, präventiver, sozialer, medizinischer und komplementärmedizinischer Sicht.
Case Management steht für Fallmanagement und soll die durchgängige Behandlung eines Patienten über Sektoren (ambulant/stationär), Fachgebiete und berufliche Kompetenzen hinweg sicherstellen.
Bevor Medizinprodukte in Verkehr gebracht werden, müssen sie eine CE-Kennzeichnung erhalten. Dies regelt das Medizinproduktegesetz. Die Kennung muss auf dem Produkt und/oder auf der Verpackung angebracht werden. Das Kennzeichen zeigt, dass die grundlegenden Anforderungen, die in der Europäischen Union an ein Medizinprodukt gestellt werden, erfüllt sind. Dazu gehören eine Risikoanalyse und eine klinische Bewertung des Produktes. Sie dienen dem Nachweis, dass das Medizinprodukt im Rahmen seiner Zweckbestimmung leistungsfähig und frei von unerwünschten Nebenwirkungen ist.
CGM kommt aus dem Englischen und bedeutet "Continuous Glucose Monitoring" – zu deutsch: Kontinuierliche Glukosemessung. Durch diese Methode wird bei Diabetikern der Glukosegehalt in der Gewebeflüssigkeit des Unterhautfettgewebes gemessen.
Als schwerwiegend chronisch krank werden Patienten bezeichnet, die mindestens ein Jahr lang ein Mal pro Quartal wegen derselben Krankheit einen Arzt aufsuchen. Zusätzlich müssen die Patienten entweder Pflegebedürftigkeit der Pflegestufe II oder III oder aber ein Grad der Behinderung beziehungsweise eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent nachweisen. Außerdem ist chronisch krank, wer eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt, ohne die nach Einschätzung eines Arztes eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Erkrankung, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität durch die von der Krankheit verursachte Gesundheitsstörung zu erwarten ist. Zu den chronischen Krankheiten zählen zum Beispiel Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, Asthma, chronisch obstruktive Atemwegserkrankungen (COPD) oder koronare Herzkrankheit. Für chronisch Kranke gelten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besondere Belastungsgrenzen, sie müssen statt zwei nur maximal ein Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen für Zuzahlungen aufwenden, wenn sie sich aktiv am Behandlungsprozess beteiligen.
Unter Compliance wird die Therapietreue von Patienten verstanden, also das kooperative Verhalten eines Patienten im Rahmen seiner Behandlung und die regelmäßige Anwendung ärztlicher Verordnungen. Non-Compliance bezeichnet folglich den Umstand, wenn ein Patient die Anweisungen seines Arztes nicht umsetzt. Lesen Sie mehr zum Begriff Compliance unter .