Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

Adhärenz (englisch: einhalten, befolgen) bezeichnet die Einhaltung der gemeinsam von Patient und Arzt verabredeten Therapieziele. Sie setzt das informierte Einverständnis des Patienten voraus. Grundlage für die Therapietreue ist dabei, dass der Patient seine Erkrankung akzeptiert und sich bewusst für eine Therapie entscheidet. Lesen Sie mehr zum Begriff Adhärenz unter „Der Therapie treu bleiben“.

Mit Adipositas oder Fettleibigkeit wird eine besonders schwere Form von Ãœbergewicht bezeichnet.
Berechnet wird das Übergewicht über den Körpermassenindex, den sogenannten Body Mass Index (BMI). Er ist der Quotient aus Gewicht und Körpergröße zum Quadrat (kg/m²).

Gewicht in kg (95 kg)
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Körpergröße (1,85 m) x Körpergröße (1,85 m)


So beträgt der BMI eines 1,85 m großen und 95 kg schweren Mannes 27,8 kg/m².
Nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht ab einem BMI von 25 kg/m² Übergewicht, ab einem BM von 30 kg/m² Adipositas.


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Allokation bedeutet die Zuweisung und Verteilung von finanziellen Mitteln, Ressourcen, Materialien und Produktivkräften.

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach Paragraph 116b Sozialgesetzbuch V umfasst die Diagnostik und Behandlung komplexer, schwer therapierbarer Krankheiten, die eine spezielle Qualifikation, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit und besondere Ausstattungen erfordern. Sie ist möglich für Patienten mit Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wie zum Beispiel onkologische und rheumatologische Erkrankungen, bei seltenen Erkrankungen und Erkrankungszuständen mit geringen Fallzahlen wie zum Beispiel Tuberkulose und Mukoviszidose sowie für hochspezialisierte Leistungen wie zum Beispiel Brachytherapie.
Der Gesetzgeber hat mit der ASV neben der ambulanten und der stationären Behandlung einen neuen Sektor mit eigenen Regeln eingeführt. Die Leistungen im Rahmen der ASV werden immer ambulant erbracht, entweder in einer Arztpraxis oder in einem Krankenhaus. Für niedergelassene Ärzte und Krankenhäuser gelten die gleichen Qualifikationsanforderungen und einheitliche Bedingungen. Die konkrete Ausgestaltung der ASV obliegt dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Er legt fest, welche Ärzte, Krankenhäuser und andere Leistungserbringer an der ASV teilnehmen dürfen und welche Erkrankungen behandelt werden sollen. Dazu zählen bisher Tuberkulose, atypische Mykobakteriose, gastrointestinale Tumore und Tumore der Bauchhöhle, gynäkologische Tumore, Marfan-Syndrom und pulmonale Hypertonie. Weitere Erkranungen wie zum Beispiel Rheuma sollen folgen. Stand: April 2016

Die ambulante Versorgung in Deutschland wird von niedergelassenen, freiberuflich tätigen Haus- und Fachärzten, Zahnärzten und Psychotherapeuten getragen. Die meisten Ärzte und Zahnärzte haben eine „Kassenzulassung“, das heißt sie behandeln gesetzlich Versicherte. Nur wenige Ärzte haben reine Privatpraxen, die nur Privatversicherte behandeln. In der Regel gehen Versicherte bei einem Gesundheitsproblem zunächst zu ihrem Hausarzt. Zu ihnen gehören Praktische Ärzte, Allgemeinmediziner, Internisten sowie Kinder- und Jugendärzte. Bei besonderen medizinischen Problemen werden sie an eine entsprechende Facharztpraxis, zum Beispiel für Frauenheilkunde (Gynäkologie), Herzerkrankungen (Kardiologie) oder Hauterkrankungen (Dermatologie) überwiesen. Patienten können auch direkt einen Facharzt aufsuchen. Neben Einzelpraxen gibt es in Deutschland viele Gemeinschaftspraxen oder medizinische Versorgungszentren, in denen zwei oder mehr Ärzte sowie Fachkräfte aus nicht ärztlichen Heilberufen zusammenarbeiten. Solche großen Praxen können oft Leistungen anbieten, die sonst nur in Krankenhäusern möglich sind, wie spezielle Untersuchungen oder ambulante Operationen. Man spricht daher manchmal von „Praxiskliniken“.

Anonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Personenbezogene Daten werden derart verändert, dass die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse nicht mehr einer bestimmten Person zugeordnet werden können bzw. dies nur noch mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand an Zeit, Kosten und Arbeitskraft möglich ist (§ 3 Abs. 6 Bundesdatenschutzgesetz). Die Anonymisierung steht im Gegensatz zur Pseudonymisierung, bei der die Daten verschlüsselt werden und – unter Zuhilfenahme des Schlüssels – wieder einer bestimmten Person zugeordnet werden können.

Die Anthroposophie ist eine spirituelle Weltanschauung, die auf den österreichischen Wissenschaftler und Philosophen Rudolf Steiner (1861-1925) zurückgeht. Sie wirkt sich auf alle Lebensbereiche wie das Zusammenleben, die Pädagogik, die Medizin, die Landwirtschaft oder auch das Finanzwesen aus. Die anthroposophische Medizin versucht den Menschen ganzheitlich – mit Leib, Seele und Geist – zu erfassen und in Beziehung zu den Kräften der Natur zu setzen. Dabei hat die Gesamtheit des Innenlebens, also Krankheitserleben, Befindlichkeit, Selbstbild, Ängste und Hoffnungen, eine Bedeutung bei der Entstehung von Krankheit und wirkt sich auf den therapeutischen Prozess aus. Das Kernelement der anthroposophischen Medizin ist eine persönliche und auf Vertrauen beruhende Arzt-Patienten-Beziehung. In der Therapie kommen vor allem klassische Verfahren der Naturheilkunde, der Homöopathie, zur Anwendung. Weitere Informationen zur anthroposophischen Medizin auf der Seite der Gesellschaft Anthroposophischer Ärzte in Deutschland unter http://www.gaed.de.

Antibiotika sind Medikamente, die Bakterien bei Menschen und Tieren abtöten oder deren Wachstum hemmen. Damit können sie Infektionen wie zum Beispiel Lungenentzündungen heilen. Es gibt mehr als 15 verschiedene Klassen von Antibiotika, die sich in ihrer chemischen Struktur und damit in ihrer Wirksamkeit gegen verschiedene Bakterien unterscheiden. Bakterien bezeichnet man als resistent gegen ein spezifisches Antibiotikum, wenn das Antibiotikum die Fähigkeit verloren hat, diese Bakterien abzutöten oder deren Wachstum zu hemmen, verloren hat. Ein besonderes Problem sind die erworbenen Resistenzen, die durch genetische Veränderungen der Bakterien entstehen. In diesen Fällen kann ein Antibiotikum, das zunächst noch wirksam war, nicht mehr zur Therapie eingesetzt werden. (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit)
Lesen Sie dazu auch: "Antibiotikaresistenzen – die unsichtbare Gefahr"

Wenn die Gerinnung des Blutes aus prophylaktischen oder therapeutischen Gründen mit gerinnungshemmenden Medikamenten gehemmt wird, wird dieser Vorgang als Antikoagulation bezeichnet.

Der Arzneimittel-Atlas ist eine Art Jahrbuch, das seit 2006 strukturierte Informationen über die Entwicklung der Arzneimittel-Verordnungen zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung liefert. Im Vordergrund stehen die indikationsspezifischen Bedarfe und ihre finanziellen Auswirkungen. Neben der Datenanalyse des vorherigen Jahres wagt der Atlas auch eine Prognose für das kommende Jahr. Herausgegeben wird das Werk vom Berliner IGES-Institut, Auftraggeber ist der Verband forschender Pharma-Unternehmen (vfa). Eine Konkurrenzpublikation ist der ebenfalls jährlich erscheinende Arzneiverordnungsreport (AVR), der unterstützt vom Wissenschaftlichen Institut der AOK herausgegeben wird.

Arzneimittelfälschungen sind nach der Definition der Weltgesundheitsorganisation WHO Medikamente, die vorsätzlich und in betrügerischer Absicht falsch gekennzeichnet wurden. Dies kann sich auf die Verpackung oder auf den Wirkstoff beziehen. Für ahnungslose Patienten können sie lebensbedrohliche Folgen haben. Arzneimittelfälschungen sind vor allem in Entwicklungsländern ein großes Problem, da dort oftmals die staatlichen Kontrollen fehlen. In Deutschland sind sie in der legalen Verteilerkette über die Apotheke sehr selten. Mit Zunahme des Internet-Handels von Medikamenten gewinnt das Thema jedoch auch hierzulande an Bedeutung. Um Fälschungen entgegenzutreten hat sich die Initiative securPharm gebildet, lesen Sie dazu auch.

Jedes Arzneimittel (AMG) muss zugelassen sein, bevor es Deutschland in Verkehr gebracht wird. Um eine Zulassung zu erhalten, sind eine Reihe von Voraussetzungen zu erfüllen, die unter anderem im Arzneimittelgesetz niedergelegt sind. Das AMG regelt alle mit der Herstellung und Prüfung, dem Inverkehrbringen, der Zulassung, der Kontrolle, der Verschreibung, der Aufklärung und Abgabe von Arzneimitteln zusammenhängende Fragen. Außerdem beinhaltet das Gesetz Vorschriften zum Schutz von Probanden, die an klinischen Studien zur Arzneimittelprüfung teilnehmen.

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (kurz AMNOG) ist am 1. Januar 2011 in Kraft getreten. Es beinhaltet viele neue Regelungen und schafft einige alte Gesetzmäßigkeiten (wie Bonus-Malus-Regelung) ab. Im Kern des Gesetzes geht es um ein neues Preisfindungsverfahren für Arzneimittelinnovationen. Dieses beginnt mit einer frühen Nutzenbewertung (-> Frühe Nutzenbewertung) der neuen Wirkstoffe durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA). Die Preisfindung macht sich am Zusatznutzen neuer Medikamente fest und wird zwischen Gesetzlicher Krankenversicherung und pharmazeutischem Hersteller verhandelt. Die darin festgelegten Erstattungsregeln beziehen sich auch auf die Private Krankenversicherung. Außerdem baut das AMNOG die Möglichkeiten der Integrierten Versorgung (Paragraf 140a Sozialgesetzbuch V) weiter aus, indem pharmazeutische Unternehmen Vertragspartner werden können.

Die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) bezeichnet die sichere Anwendung eines Medikamentes. Denn häufig birgt nicht das Präparat an sich ein Risiko, sondern eine falsche Verordnung, falsche Dossierung, die Nichtbeachtung von Gegenanzeigen oder eine falsche Einnahme durch den Patienten. Der Begriff AMTS zielt deshalb auf eine optimale Organisation des Medikationsprozesses, um unerwünschte Arzneimittelereignisse (UAE) zu vermeiden und damit das Risiko für den Patienten bei der Arzneimitteltherapie zu minimieren. Lesen Sie dazu auch .

Im Interesse der Arzneimittelsicherheit bedürfen seit dem 1. Januar 1978 alle Fertigarzneimittel einer Zulassung, bevor sie in Deutschland in den Verkehr gebracht werden können (Verkehrsfähigkeit). Das Zulassungsverfahren ist im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Voraussetzung der Zulassung ist unter anderem der Nachweis der Wirksamkeit, Qualität und Unbedenklichkeit. Der Nachweis muss durch analytische, pharmakologisch-toxikologische und klinische Prüfungen erbracht werden. Lesen Sie dazu auch: Die Zulassung von Arzneimitteln: ein komplexer Prozess

IT-System mit spezieller Software für die Unterstützung der Verwaltung, die Organisation und den Betrieb von Arztpraxen. Sie ersetzt das Führen von Karteikarten auf Papier. Zu den Hauptaufgaben der Software gehören:


  • Erfassung von Anamnese, Befund, Diagnose, Laborwerten
  • Verwaltung von Dokumenten und Bildmaterial
  • Ãœbernahme von Befunden anderer Ärzte
  • Verwaltung der Korrespondenz
  • Gesetzliche Dokumentation (z.B. Betäubungsmittel)
  • Abrechnung mit Krankenkassen
Zudem bieten viele Arztinformationssysteme weitere Serviceleistungen wie elektronischer Terminkalender, Wartezimmermanagement, Formulare für Rezepte oder die Erstellung von Rechnungen für Privatpatienten.

Asymptomatisch bedeutet, dass ein Patient zwar an einer Krankheit oder Infektion leidet, aber im gesamten Krankheitsverlauf keine erkennbaren Symptome hat. Dies kann zum Beispiel bei COVID-19, HIV oder Humanen Papillomviren (HPV) der Fall sein. Nicht verwechseln: Asymptomatisch ist nicht das Gleiche wie präsymptomatisch. Letzteres bedeutet, ein Patient hat im Moment noch keine Symptome, später treten jedoch Krankheitszeichen auf.

Der Ausschuss für Gesundheit im Bundestag, auch Gesundheitsausschuss genannt, ist ein ständiger Ausschuss im Deutschen Bundestag. Er beschäftigt sich mit Themen wie Patientenrechte, gesetzliche Krankenversicherung, ärztliche Belange, Arzneimittelsicherheit sowie mit medizinethischen Fragen. Der Ausschuss wird in jeder Legislaturperiode neu besetzt. In der Regel überweist das Plenum im Bundestag Vorlagen zur Beratung an den Gesundheitsausschuss. Nach Abschluss der Beratungen stimmt der Ausschuss darüber ab, ob man dem Bundestag die Annahme oder Ablehnung der Vorlage empfehlen sollte. Abschließend verfasst der Gesundheitsausschuss eine Beschlussempfehlung und einen Bericht.

Aut idem (aus dem lateinischen: „oder ein gleiches“) bedeutet Austausch des vom Arzt verordneten Arzneimittels durch ein kostengünstigeres mit dem selben Wirkstoff. In Deutschland sind die Apotheker nach Paragraf 129 Sozialgesetzbuch V dazu verpflichtet, bei einer Aut-idem-Verordnung das Arzneimittel abzugeben, für das die Krankenversicherung einen Rabattvertrag abgeschlossen hat und das deshalb besonders preiswert für die Krankenkasse ist. Auf den Rezeptformularen der gesetzlichen Krankenkassen sind die Aut-idem-Felder bereits vorgedruckt. Wenn ein Arzt ausschließen möchte, dass das von ihm verordnete Medikament durch ein günstigeres ersetzt wird, muss er das Feld durchstreichen. Dann ist der Apotheker zur Abgabe des verordneten Präparates verpflichtet und darf es nicht gegen ein anderes tauschen.