Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

NAMSE bedeutet „Nationales Aktionsbündnis für Menschen mit Seltenen Erkrankungen“. Das Bündnis hat es sich zur Aufgabe gemacht, eine bessere Versorgung für Menschen mit seltenen Erkrankungen auf den Weg zu bringen. Dazu bündelt es bestehende Initiativen, vernetzt Forscher und Ärzte und führt Informationen für Ärzte und Patienten zusammen. Dem Bündnis gehören an: das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), ACHSE e.V. (Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen) sowie 25 weitere Spitzen- und Dachverbände auf dem Gebiet der seltenen Erkrankungen.

2008 hat das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemeinsam mit der Deutschen Krebsgesellschaft, der Deutschen Krebshilfe und der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Tumorzentren den Nationalen Krebsplan initiiert. Ziel ist ein effektives, aufeinander abgestimmtes und zielorientiertes Handeln bei der Bekämpfung von Krebs. Der Plan umfasst vier Felder, in denen die Initiatoren dringenden Handlungsbedarf sehen:


  1. Weiterentwicklung der Krebsfrüherkennung
  2. Weiterentwicklung der onkologischen Versorgungsstrukturen und der Qualitätssicherung
  3. Sicherstellung einer effizienten onkologischen Behandlung (Schwerpunkt zunächst auf onkologischer Arzneimitteltherapie)
  4. Stärkung der Patientenorientierung.
Zudem brachte das BMG 2012 ein Gesetz mit weiteren Vorgaben zur Bekämpfung der Krankheit auf den Weg. Darin werden unter anderem die Krankenkassen verpflichtet, ihre Versicherten künftig persönlich zur Krebsfrüherkennung einzuladen.
Neben den Initiatoren wirken auch die Länder, die Krankenkassen, die Rentenversicherung, die Leistungserbringer, die Wissenschaft und die Patientenverbände am Nationalen Krebsplan mit.

Die Neonatologie, auch Neugeborenen-Medizin genannt, ist ein Teilgebiet der Kinderheilkunde und beschäftigt sich mit der Behandlung Frühgeborener und kranker Neugeborener. Die Schwerpunktbezeichnung Neonatologie können Kinderärzte nach der Facharztausbildung in einer zwei- bis dreijährigen Weiterbildung erwerben. Die neonatologische Betreuung in Kinder- und Geburtskliniken sowie Perinatalzentren, die sich vor allem sehr kleinen Frühgeborenen widmet, umfasst neben Diagnose und Behandlung auch die Beurteilung der weiteren Entwicklung des Kindes.

Erkrankungen wie Krebs, Diabetes, chronische Atemwegs- und Herz-Kreislauf-Erkrankungen und auch psychische Störungen gehören zu den sogenannten nichtübertragbaren Krankheiten (Non-Communicable Diseases/NCD). Sie sind heute weltweit die Todesursache Nummer eins – die WHO führt in Europa 86 Prozent aller Todesfälle auf NCD zurück. Dabei wäre ein Großteil der Gesundheitsprobleme vermeidbar. Ihr Entstehen ist hauptsächlich auf den Lebensstil zurückzuführen: mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Alkoholmissbrauch und Tabakkonsum sind weit verbreitete Risikofaktoren, die nichtübertragbare Krankheiten stark begünstigen. Maßnahmen zur Prävention setzen insbesondere bei gesünderer Ernährung und mehr Bewegung an.

Der sogenannte Nikolausbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 6. Dezember 2005 beinhaltet folgendes: Wenn bei einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung keine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung zur Verfügung steht, muss die Gesetzliche Krankenversicherung eine vom Patienten gewählte und von einem Arzt angewandte neue/alternative Behandlungsmethode finanzieren. Dies gilt jedenfalls dann, wenn „eine nicht ganz fern liegende Aussicht auf Heilung oder eine spürbare positive Auswirkung auf den Krankheitsverlauf besteht“.

Mit nosokomialen Infektionen werden solche Infektionen bezeichnet, die im Zuge einer Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Pflegeeinrichtung auftreten. Nach der Vorgabe des Robert Koch-Instituts (RKI) gilt eine Infektion als nosokomial, wenn ein Patient vier Tage nach Aufnahme in der Einrichtung entsprechende Symptome zeigt. Das RKI hat in einer repräsentativen Stichprobe ermittelt, dass sich 2011 4,52 Prozent aller Patienten eine Krankenhausinfektion zugezogen haben. Die häufigsten Erkrankungen waren mit einem Anteil von 24,7 Prozent postoperative Wundinfektionen, Harnweginfektionen (22,4 Prozent) und Infektionen der untere Atemwege (21,5 Prozent). Es zeigen sich allerdings Unterschiede in Spektrum und Häufigkeit der Infektionen je nach Land, Region, Krankenhaus, Abteilung und Fachrichtung. Die Behandlung der Infektionen wird dadurch erschwert, dass einige der Erreger inzwischen gegen viele Antibiotika resistent sind. Dies steht in direktem Zusammenhang mit dem vermehrten Einsatz von Breitband-Antibiotika in den letzten zwei Jahrzehnten.

Bei den Fallpauschalen zur Vergütung der Behandlung in Krankenhäusern existiert eine Lücke bei der Berücksichtigung hochpreisiger Produktinnovationen: Von der Einführung einer neuen Therapie bis hin zur Kalkulation der Diagnosis Related Groups (DRG) vergehen trotz verkürzter Verfahren drei Jahre, erklärt der GKV-Spitzenverband. Um eine weitreichendere Berücksichtigung von Innovationen im System der DRG-Fallpauschalen zu garantieren und die bestehende „Innovationslücke“ zu schließen, hat der Gesetzgeber den Vertragsparteien vor Ort die Möglichkeit gegeben, zeitlich befristete Vergütungen für noch nicht mit den Fallpauschalen sachgerecht abgerechnete neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, sogenannte NUB-Entgelte, zu vereinbaren.

Der Nutri-Score informiert im fünfstufigen Ampelsystem mit Farben und Buchstaben über die Qualität eines Lebensmittels. Er berücksichtigt, wie viel Zucker, Fette, Salz und andere Nährstoffe enthalten sind. Ein Nahrungsmittel mit einem A auf dunkelgrünem Grund bietet eine hohe Qualität, eines mit einem E auf rotem Grund einen schlechten Nährwert.