Akteure

Die Bundesarbeitsgemeinschaft ist die Vereinigung der Selbsthilfeverbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen in Deutschland. Die Organisation mit Sitz in Düsseldorf tritt unter den Grundsätzen der Selbstbestimmung, Selbstvertretung, Normalisierung, Integration und Teilhabe für die rechtliche und tatsächliche Gleichstellung behinderter und chronisch kranker Menschen ein. Bundesvorsitzender der Vereinigung, die im Jahr 1967 unter der Bezeichnung Bundesarbeitsgemeinschaft für Behinderte gegründet wurde, ist Dr. Martin Danner. Die BAG Selbsthilfe ist Mitglied im Deutschen Behindertenrat. (Stand: Januar 2018)
http://www.bag-selbsthilfe.de

Die BAGP versteht sich als eine Dachorganisation von Patientenstellen und für Patientenberater. Als fachlich-politische Arbeitsgemeinschaft von regionalen unabhängigen Patientenstellen stützt sie sich vereinsrechtlich auf die GesundheitsAkademie e.V. als gemeinnützigen Trägerverein. Die Träger der einzelnen Patientenstellen sind gemeinnützige Vereine. Sie realisieren ihre Arbeit über öffentliche Mittel, Honorare, Vorträge, Spenden und ehrenamtliche Tätigkeit. Viele Beratungsstellen der BAGP sind an dem Angebot der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) beteiligt. Die BAGP, die 1989 gegründet wurde, steht in der Tradition der Gesundheitsbewegung der 1980er Jahre, der es um individuelle Selbstbestimmung, medizinische Methodenvielfalt, kollektive und selbstorganisierte Interessenvertretung und um gesundheitsfördernde Lebensbedingungen ging. Die Schwerpunkte ihrer Arbeit liegen in den Bereichen
 Patienteninformation,
-beratung, -beteiligung,
-beschwerde
und -unterstützung. Die Geschäftsstelle hat ihren Sitz in München, als Sprecher fungieren: Carola Sraier und Gregor Bornes. Die BAGP ist eine von vier Patienten- und Selbsthilfeorganisation, die dazu berechtigt sind, Patientenvertreter zur Mitwirkung im Gemeinsamen Bundesausschuss zu benennen. (Stand: Januar 2018)

Die Bundesärztekammer (BÄK) ist ein eingetragener Verein. Mitglieder sind 17 Landesärztekammern, die ihrerseits Körperschaften ölffentlichen Rechts sind. Die BÄK vertritt die berufspolitischen Interessen der 402.1119 Ärzte (Stand: 31.12.2019) in Deutschland. Als Arbeitsgemeinschaft der 17 Ärztekammern wirkt sie am gesundheitspolitischen Meinungsbildungsprozess der Gesellschaft mit. Die BÄK unterstützt die Arbeit der Ärztekammern und nimmt dabei mittelbar auch gesetzliche Aufgaben wahr. Unmittelbare gesetzliche Aufgaben sind der BÄK unter anderem im Rahmen der Qualitätssicherung sowie der Transplantationsgesetzgebung zugewachsen. Präsident der Bundesärztekammer ist Dr. Klaus Reinhardt. (Stand: September 2020)
www.bundesaerztekammer.de

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit. Dort arbeiten rund 1.100 Mitarbeiter – darunter Mediziner, Pharmazeuten, Chemiker, Biologen, Juristen, Ingenieure, technische Assistenten und Verwaltungsangestellte. Sie kümmern sich um die kontinuierliche Verbesserung der Sicherheit von Arzneimitteln, die Risikoüberwachung von Medizinprodukten sowie die Überwachung des Betäubungsmittel- und Grundstoffverkehrs. Die Zulassung von Fertigarzneimitteln auf der Grundlage des Arzneimittelgesetzes ist ein Schwerpunkt der Arbeit des BfArM. Dabei werden Wirksamkeit, Unbedenklichkeit und angemessene pharmazeutische Qualität geprüft. Wenn Arzneimittel nach der Zulassung in den Verkehr gebracht und von vielen Patienten angewendet werden, können Nebenwirkungen auftreten, die zuvor im Rahmen klinischer Studien nicht erkannt wurden. Die Abteilung Pharmakovigilanz des BfArM sammelt und bewertet Berichte zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen und trifft – wenn erforderlich – Maßnahmen zur Risikominimierung. Präsident des BfArM ist Prof. Dr. Karl Broich. (Stand: Januar 2018)
www.bfarm.de

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kümmert sich um eine Vielzahl von Aufgaben. Das Spektrum umfasst: Arbeitsmarkt, -recht und -schutz, Aus- und Weiterbildung, soziale Sicherung, Rente, soziales Europa und Internationales. Auch die Teilhabe behinderter Menschen fällt in den Zuständigkeitsbereich des Ministeriums, so ist die Behindertenbeauftragte der Bundesregierung beim BMAS angesiedelt, genauso wie der Sozialwahlbeauftragte der Bundesregierung. Dem Ministerium unterstehen unter anderem das Bundessozialgericht (allgemeine Dienstaufsicht) und das Bundesversicherungsamt (Fach- und Dienstaufsicht). Es hat je einen Sitz in Berlin und Bonn, insgesamt arbeiten beim BMAS rund 1200 Mitarbeiter (1130 Vollzeitäquivalente). Aktuelle Ministerin für Arbeit und Soziales ist die SPD-Politikerin Dr. Katarina Barley. (Stand: Januar 2018)
www.bmas.de

„Wir fördern Bildung und Forschung, weil dies die Grundlagen sind, auf denen wir in einer Welt des Wandels unsere Zukunft aufbauen“, betont das Ministerium auf seiner Internetseite. Eine wichtige Rolle spielt dabei auch die Gesundheitsforschung, die das BMBF im Zeitraum von 2011 bis 2014 mit rund 5,5 Milliarden Euro gefördert hat. Das erklärte Ziel: Alle Menschen profitieren von den Forschungsergebnissen. Wichtige Förderschwerpunkte sind unter anderem Volkskrankheiten, Individualisierte Medizin und Versorgungsforschung. Das BMBF ist mit je einem Dienstsitz in Bonn und Berlin vertreten – Bonn ist allerdings der Hauptstandort. Zuständige Ministerin ist Prof. Dr. Johanna Wanka, das BMBF hat rund 1.000 Beschäftigte. (Stand: Januar 2018)
www.bmbf.de

Zu den zentralen Aufgaben des Bundesministeriums für Gesundheit zählt, „die Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung sowie der Pflegeversicherung zu erhalten, zu sichern und fortzuentwickeln“, heißt es auf der Webseite des BMG. Das Ministerium hat seinen Dienstsitz in Berlin (rund 250 Mitarbeiter) und in Bonn (und 400 Mitarbeiter), aktueller Minister ist Hermann Gröhe. Dem BMG zugeordnet sind die Drogenbeauftragte und der Patientenbeauftragte der Bundesregierung. Zum nachgeordneten Geschäftsbereich des Bundesgesundheitsministeriums gehören: das Robert Koch-Institut, das Paul-Ehrlich-Institut, die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung sowie das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte. (Stand: September 2020)
www.bmg.bund.de

Zentrales Anliegen der Politik des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ist es, „das Fundament für wirtschaftlichen Wohlstand in Deutschland mit breiter Teilhabe aller Bürger sowie für ein modernes System der Wirtschaftsbeziehungen zu legen“. Die Gesundheitswirtschaft gehört dem Ministerium zufolge zu den wirtschaftlich bedeutendsten Branchen in Deutschland. Mit der vom BMWi unterstützten Exportinitiative Gesundheitswirtschaft soll Deutschlands Stellung als eines der führenden Exportländer gesundheitswirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen gesichert und ausgebaut werden. Geleitet wird das Ministerium von Brigitte Zypries. Dienstsitze sind in Bonn und Berlin. (Stand: Januar 2018)
www.bmwi.de

Das Bundessozialgericht mit Sitz in Kassel ist, wie die anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, Revisionsgericht. Als solches hat es nur über Rechtsfragen zu entscheiden, während es tatsächliche Feststellungen der Vorinstanzen regelmäßig hinzunehmen hat. Die Zuständigkeit der Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit und des Bundessozialgerichts ist gesetzlich genau geregelt. Sie sind vor allem auf Sachgebieten zuständig, die zusammengefasst als „Angelegenheiten der Sozialen Sicherheit“ bezeichnet werden können. Dazu zählen unter anderem: Gesetzliche Rentenversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Gesetzliche Krankenversicherung, Soziale Pflegeversicherung, Vertrags(zahn)arztrecht, soziale Entschädigung bei Gesundheitsschäden. Beim Bundessozialgericht gibt es zurzeit 14 Senate, aktueller Präsident ist Dr. Rainer Schlegel. (Stand: September 2020)
http://www.bsg.bund.de

Das Bundesversicherungsamt (BVA) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales mit Sitz in Bonn. Aktueller Präsident ist Frank Plate, das BVA hat gegenwärtig etwa 590 Beschäftigte. Die Kernaufgabe der Behörde ist die Rechtsaufsicht über die bundesunmittelbaren Träger der gesetzlichen Kranken-, Renten- und Unfallversicherung sowie der sozialen Pflegeversicherung. Im Bereich der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung prüft das Amt darüber hinaus die Geschäfts-, Rechnungs- und Betriebsführung der Träger. Der Behörde obliegen außerdem noch eine Reihe von Verwaltungsaufgaben – wie beispielsweise die Zulassung von Behandlungsprogrammen für chronisch Kranke, die Durchführung des Risikostrukturausgleichs sowie seit dem 1. Januar 2009 die Verwaltung des Gesundheitsfonds. Mit dem Anfang 2012 in Kraft getretenen GKV-Versorgungsstrukturgesetz wurde zudem festgelegt, dass Kassen Selektivverträge nach Paragraph 73 c Sozialgesetzbuch (SGB) V und integrierte Versorgungsverträge nach Paragraph 140 SGB V der zuständigen Aufsicht vorlegen müssen. Für bundesunmittelbare Kassen, das heißt jene, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt, ist diese Aussicht das BVA. (Stand: Januar 2018)
www.bundesversicherungsamt.de

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wacht über die Einhaltung des Grundgesetzes. Zur Beachtung des Grundgesetzes sind alle staatlichen Stellen verpflichtet. Kommt es dabei zum Streit, kann das Gericht angerufen werden. Seine Entscheidung ist unanfechtbar. An seine Rechtsprechung sind alle übrigen Staatsorgane gebunden. Das Bundesverfassungsgericht besteht aus 16 Richtern. Die eine Hälfte wählt der Bundestag, die andere der Bundesrat, jeweils mit Zweidrittelmehrheit. Die Amtszeit beträgt zwölf Jahre. Eine Wiederwahl ist ausgeschlossen. Das Gericht entscheidet durch einen Senat oder eine Kammer, es setzt sich aus zwei Senaten mit jeweils acht Mitgliedern zusammen. In den beiden Senaten gibt es mehrere Kammern mit jeweils drei Mitgliedern. Aktueller Präsident ist Prof. Dr. Andreas Voßkuhle.
Ein für Patienten besonders bedeutendes Urteil des BVerfG ist das so genannte Nikolaus-Urteil vom 6. Dezember 2005: Darin räumt es Versicherten in besonderen Ausnahmesituationen – bei lebensbedrohlichen, regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankungen – das Recht ein, sich auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung auch mit nicht allgemein anerkannten Methoden ärztlich behandeln zu lassen. (Stand: Januar 2018)
www.bundesverfassungsgericht.de

Der BVMed vertritt als Wirtschaftsverband über 230 Industrie- und Handelsunternehmen der Medizintechnologiebranche. Im BVMed sind unter anderem die 20 weltweit größten Medizinproduktehersteller im Verbrauchsgüterbereich organisiert. Die Medizinprodukteindustrie beschäftigt in Deutschland über 170.000 Menschen und investiert rund neun Prozent ihres Umsatzes in die Forschung und Entwicklung neuer Produkte und Verfahren. Der BVMed, der 18 Mitarbeiter beschäftigt, hat seinen Sitz in Berlin. Vorsitzender ist Dr. Meinrad Lugan, die Geschäftsführung liegt bei Joachim M. Schmitt. (Stand: Januar 2018)
www.bvmed.de

Ihre Aufgabe trägt die Bundeszentrale im Namen: gesundheitliche Aufklärung. Konkretisiert wird diese im Errichtungserlass vom 20.7.1967: Die BZgA soll Grundsätze und Richtlinien für Inhalte und Methoden der praktischen Gesundheitserziehung erarbeiten, die in der Gesundheitserziehung und -aufklärung tätigen Personen aus- und fortbilden, die gesundheitliche Aufklärung und Gesundheitserziehung im Bundesgebiet koordinieren und verstärken sowie mit dem Ausland zusammenarbeiten. Die Bundeszentrale ist eine Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit, die Abteilung „Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung“ steht allerdings unter der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Leiterin ist Dr. Heidrun Thaiss, die Bundeszentrale mit Sitz in Köln hat rund 250 Mitarbeiter. (Stand: Januar 2018)
www.bzga.de