Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

Die Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme (International Statistical Classification of Diseases and Related Health Problems) wurde von der Weltgesundheitsorganisation erstellt, die Ziffer 10 bezeichnet die 10. Revision. In Deutschland gibt es für die ICD-10 zwei wesentliche Einsatzbereiche: Verschlüsselung von Diagnosen in der ambulanten und stationären Versorgung sowie die Verschlüsselung von Todesursachen.

Schutzimpfungen gehören zu den wirksamsten präventiven Maßnahmen, um sich vor Krankheiten zu schützen. Sie tragen außerdem dazu bei, die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit zu stoppen oder verringern. In Deutschland besteht keine gesetzliche Impfpflicht. Das unabhängige Expertengremium der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfiehlt, welche Impfungen für Säuglinge, Kleinkinder, Jugendliche und Erwachsene sinnvoll sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Für gesetzlich Versicherte sind die empfohlenen Impfungen kostenlos, Impfungen für private Auslandsreisen müssen allerdings selbst finanziert werden. Mehr zu dem Thema erfahren Sie unter: Der beste Schutz vor Krankheiten.

Durch das frühzeitige Erkennen individueller Risikoprofile und durch maßgeschneiderte Therapien wird die medizinische Versorgung besser an den einzelnen Patienten angepasst. Eine Voraussetzung für die frühzeitige und individualisierte Behandlung ist die möglichst umfassende Kenntnis aller relevanten Krankheitsfaktoren und ein Verständnis ihres Zusammenwirkens. Dafür sind vielfältige Daten wie Umweltfaktoren (z. B. Ernährung, Kontakt mit Umweltschadstoffen, Krankheitserreger), Lebensführung und sozioökonomischer Status, Gene, körperliche und psychische Verfassung sowie medizinische Behandlungen (z. B. Medikamentengabe) notwendig. Statt von individualisierter Medizin werden häufig auch die Begriffe „personalisierte Medizin“ oder „stratifizierte Medizin“ verwendet.
Quelle: Greifswald Approach to Individualized Medicine (BMBF-Verbundprojekt)

Die Individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL, gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie können daher nicht von den Vertragsärzten mit den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) zu Lasten der Kassen abgerechnet werden. Die Folge: Sämtliche IGeL-Leistungen sind vom Versicherten aus eigener Tasche zu bezahlen. Der Argumentation der Kassen zufolge sind diese Leistungen medizinisch nicht notwendig. Unter www.aezq.de haben Bundesärztekammer und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) eine Checkliste für Patienten zum Thema IGeL veröffentlicht.

Inklusion heißt wörtlich übersetzt Zugehörigkeit und bedeutet das Gegenteil von Ausgrenzung. Der Begriff meint, dass alle Menschen selbstbestimmt am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können, ob in der Schule, am Arbeitsplatz, im Wohnviertel oder in der Freizeit. Unterschiede zwischen den Menschen – Geschlecht, Alter, Hautfarbe, Herkunft, Religionszugehörigkeit, Bildung oder Behinderungen – werden als Bereicherung aufgefasst und haben keine Auswirkungen auf das selbstverständliche Recht der Individuen auf Teilhabe. Inklusion ist ein Menschenrecht, das in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben ist. Deutschland hat diese Vereinbarung 2009 unterzeichnet. Damit müssen Staat und Gesellschaft die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle ihre Rechte gleichermaßen wahrnehmen können. Trotzdem stehen Menschen mit Behinderungen und auch chronisch Kranke weiterhin vor vielen Barrieren: beispielsweise fehlen rollstuhlgerechte Wege und es gibt häufig keine Übersetzungen in einfache, Gehörlosen- oder Blindensprache.

Mit dem Innovationsfonds sollen ab dem Jahr 2016 innovative sektorenübergreifende Versorgungsformen gefördert und die Versorgungsforschung gestärkt werden. Gesetzliche Grundlage sind §92a und §92 b Sozialgesetzbuch V, eingeführt durch das Versorgungsstärkungsgesetz aus dem Jahr 2015. Jährlich 300 Millionen Euro stehen bis 2019 zur Verfügung – 25 Prozent entfällt auf die Versorgungsforschung und 75 Prozent auf neue Versorgungsformen. Angesiedelt ist der Innovationsfonds beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA).

Unter Integrierter Versorgung (IV) nach Sozialgesetzbuch V Paragraf 140ff. versteht man eine fach- und sektorenübergreifende (ambulante und stationäre) Versorgung von Patienten. Ärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken, Physiotherapeuten und andere Leistungserbringer kooperieren bei der Behandlung eines Patienten und sorgen für den notwendigen Wissensaustausch. Die Krankenkassen schließen hierzu mit allen Beteiligten entsprechende Verträge, die so genannten IV-Verträge. IV-Modelle eignen sich besonders für komplexe Behandlungsprozesse, an denen mehrere medizinische Leistungserbringer beteiligt sind. Darunter fallen beispielsweise Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Adipositas (Fettleibigkeit) oder Bandscheibenerkrankungen. Die Patienten sind in eine organisierte Behandlungskette eingebunden, Doppel- und Mehrfachuntersuchungen werden vermieden und die Übergänge von ambulanter, stationärer und rehabilitativer Versorgung besser koordiniert. Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten für die Teilnahme an der IV spezielle Boni. Seit 2011 können auch pharmazeutische Unternehmen Partner von IV-Verträgen werden.
Die meisten IV-Verträge haben die Behandlung einzelner Krankheiten im Blick. Es gibt aber auch IV-Verträge, die sich auf Versicherte einer Region beziehen. Ein solcher populationsbezogener Ansatz ist das „Gesunde Kinzigtal“.

Mit Interoperabilität bezeichnet man die Fähigkeit verschiedener Informationssysteme, sich über gemeinsame Schnittstellen zu verständigen und zusammenzuarbeiten. Im Gesundheitswesen steht das Ziel im Vordergrund, Gesundheits- und Krankheitsdaten, zum Beispiel Befunde, Leistungsaufträge oder Verordnungen von Patienten auszutauschen und den verschiedenen Nutzern zur Verfügung zu stellen. Denn niedergelassene Ärzte, Krankenhäuser, Apotheken oder Pflegeeinrichtungen nutzen bisher eigene IT-Systeme, die sich untereinander nicht verstehen – nicht kompatibel sind.

Laut Bundesministerium für Bildung und Forschung ist eine Intervention "eine geplante und gezielte Maßnahme um den Ausbruch oder das Fortschreiten einer Erkrankung zu verhindern". Dies könne beispielsweise die Einnahme eines neuen Arzneimittels sein. Nicht-interventionelle Studien sind dagegen Beobachtungsstudien ohne jegliches Eingreifen.

Der Begriff intravitreal bedeutet so viel wie "in den Glaskörper des Auges hinein". Ein Medikament, eine Suspension oder eine Flüssigkeit wird direkt in den Glaskörper des Auges injeziert.

Die Inzidenz gibt an, wie viele Personen in einer betrachteten Zeitspanne neu an einem Leiden erkrankt sind. Während bei der Inzidenz nur die Neuerkrankten gezählt werden, wird bei der Prävalenz die Gesamtzahl aller zum Untersuchungszeitpunkt Erkrankten angegeben, unabhängig davon, wann sie erkrankt sind. Während die Inzidenz also einen Zeitraum betrachtet, ist die Prävalenz eine Momentaufnahme.