Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

Unheilbar kranke Menschen psychosozial zu unterstützen und ihre körperlichen Beschwerden zu lindern – das ist Aufgabe der Palliativversorgung. Sie legt sich wie ein schützender Mantel – lateinisch „pallium“ – um Schwerstkranke und Sterbende, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin. Die Palliativmedizin konzentriert sich auf die bestmögliche medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Behandlung und Begleitung schwerstkranker und sterbender Menschen sowie ihrer Angehörigen. Gemeinsames Ziel ist es, für weitgehende Linderung der Symptome und Verbesserung der Lebensqualität zu sorgen – in welchem Umfeld auch immer Betroffene dies wünschen. (-> Hospiz)

Der „Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten“ kümmert sich um die Rechte von Patienten und setzt sich auf Bundesebene dafür ein, dass ihre Interessen im politischen Entscheidungsprozess stärker berücksichtigt werden. Er vertritt die Position von chronisch Kranken und anderen Betroffenen beispielsweise bei neuen Gesetzen und äußert seine Meinung auch gegenüber Medien. Um mehr über die Sorgen und Bedürfnisse von Patienten zu erfahren, steht er im Dialog mit Patientenverbänden, besucht Selbsthilfegruppen, öffentliche Veranstaltungen oder Bürgersprechstunden. Betroffene können sich mit ihren Beschwerden oder Nachfragen direkt an den Patientenbeauftragten und sein Team wenden.

Eine besondere Aufgabe kommt dem Amtsträger bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) zu: Mit seinem Einvernehmen vergibt der GKV-Spitzenverband die Fördermittel für die für Patienten kostenlose Beratung. Er leitet zudem den UPD-Beirat und nimmt den UPD-Jahresbericht („Monitor Patientenberatung“) entgegen, der als Seismograf für die grundlegenden Problemlagen der Patienten hierzulande dient.

Das Amt wurde 2004 eingerichtet, der Beauftragte wird von der Bundesregierung für jeweils eine Legislaturperiode bestimmt. Die bisherigen Patientenbeauftragten waren:
- 2004-2009: Helga Kühn-Mengel (SPD)
- 2009-2013: Wolfgang Zöller (CSU)
- 2013-2017: Karl-Josef Laumann (CDU)
- 2017-2018: Ingrid Fischbach (CDU)
- April - Anfang November 2018: Dr. Ralf Brauksiepe (CDU). Zum 4. November 2018 legte Brauksiepe sein Bundestagsmandat nieder. Noch wurde kein Nachfolger ernannt.

Auf Landesebene haben Berlin, Bayern und Nordrhein-Westfalen eigene Patientenbeauftragte berufen.

Weitere Informationen: www.patientenbeauftragter.de.

In der so genannten Patientenbeteiligungsverordnung ist festgelegt, welche Kriterien Patientenorganisationen erfüllen müssen, um als Interessenvertretung der gesetzlich Versicherten anerkannt zu werden. Der Gesetzgeber hat diesen Organisationen ein Mitberatungs- und Antragsrecht im Gemeinsamen Bundesausschuss erteilt (Paragraf 140f Sozialgesetzbuch V). Benannt werden in der Verordnung die bundesweit tätigen Dachorganisationen: Deutscher Behindertenrat (DBR), BundesArbeitsGemeinschaft der PatientInnenstellen und -initiativen (BAGP), Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen (DAG SHG) und Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Diese Organisationen sollen mit den in ihnen vertretenen Mitgliedern die Vielschichtigkeit der Patientenorganisationen und der Selbsthilfe abbilden. Sie sind berechtigt, Patientenvertreter zur Mitwirkung in den Gremien zu benennen. Auf Antrag kann das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) weitere Organisationen, die nicht Mitglied der benannten Verbände sind, als maßgebliche Organisationen auf Bundesebene anerkennen.

Patientenleitlinien übersetzen die Behandlungsempfehlungen ärztlicher Leitlinien in eine für Laien verständliche Sprache. Sie geben wichtige Hintergrundinformationen zu den Ursachen der Erkrankung, Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Hinweise zum Umgang mit der Erkrankung. Es werden alle Fachbegriffe erklärt, Links und Adressen zu weiterführenden Hilfsangeboten genannt. Ausführliche Patientenleitlinien erstellt das Ärztliche Zentrum für Qualität in der Medizin (ÄZQ) im Rahmen des Programms für Nationale Versorgungsleitlinien und des Leitlinienprogramms Onkologie. An der Erstellung beteiligt sind neben Ärzten auch Patienten oder deren Angehörige. Patientenleitlinien gibt es unter anderem zu Nierenerkrankungen bei Diabetes, Kreuzschmerz, Herzschwäche, unipolare Depression, Asthma, Prostatakrebs, Brustkrebs.

Das im Februar 2013 in Kraft getretene Patientenrechtegesetz bündelt erstmals die Rechte von Patienten. Die Regelungen sollen die Rolle des mündigen Patienten stärken und ihn auf Augenhöhe mit dem behandelnden Arzt stellen. Weitere Elemente sind die Förderung einer Fehlervermeidungskultur und die Stärkung der Verfahrensrechte bei ärztlichen Behandlungsfehlern. Lesen Sie mehr dazu unter „Was besagt das Patientenrechtegesetz“.

Mit patientenrelevanten Endpunkten sind Ziele oder Ergebnisse von medizinischen Maßnahmen gemeint, die für den Gesundheitszustand des Patienten wichtig sind. Dies können die Lebensqualität, die Verringerung von Schmerzen, die Möglichkeit, am täglichen Leben teilzunehmen, oder der Erhalt der Fortpflanzungsfähigkeit sein. In diesem Sinne nicht patientenrelevant wäre, wenn sich beispielsweise die Blutwerte verändert hätten, dies aber keinen positiven Einfluss auf den Gesundheitszustand eines Patienten hätte. Forscher untersuchen in klinischen Studien, wie groß der Nutzen eines neuen Wirkstoffes in Bezug auf die patientenrelevanten Endpunkte ist: Hat sich die Überlebenszeit verlängert? Sind weniger Nebenwirkungen aufgetreten?
Wie wichtig die Berücksichtigung der patientenrelevanten Endpunkte bei neuen Arzneimitteln ist, hat auch der Gesetzgeber erkannt und deswegen im Sozialgesetzbuch V Paragraph 35 b festgelegt, dass bei der Beurteilung des Patienten-Nutzens insbesondere die Verbesserung des Gesundheitszustandes, eine Verkürzung der Krankheitsdauer, eine Verlängerung der Lebensdauer, eine Verringerung der Nebenwirkungen sowie eine Verbesserung der Lebensqualität angemessen berücksichtigt werden soll.

Mit einer schriftlichen Patientenverfügung können Erwachsene vorsorglich festlegen, welche medizinischen Maßnahmen in bestimmten Lebens- oder Behandlungssituationen durchzuführen oder zu unterlassen sind. Somit kann auch dann, wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, sich zu äußern, sein Wille der Behandlung zugrunde gelegt werden. Jeder einwilligungsfähige Volljährige kann eine Patientenverfügung verfassen. In ihr muss genau aufgeführt werden, was in welcher Situation zu erfolgen hat. Es ist sinnvoll, sich dabei von einem Arzt oder einer anderen fachkundigen Personen beraten zu lassen. Wenn ein in der Patientenverfügung beschriebener Fall eintritt, sind sowohl die Ärzte als auch die Vertreter des Betroffenen (Betreuer, Bevollmächtigte, Angehörige) daran gebunden.

Weitere Informationen sowie eine Broschüre mit Tipps und Textbausteinen sind auf der Internetseite des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz unter http://www.bmjv.de/DE/Themen/Gesellschaft/Patientenverfuegung/patientenverfuegung_node.html zu finden.

Mit dem Ausdruck „Pay for Performance“ (P4P) wird im Gesundheitswesen das Prinzip einer qualitätsbezogenen Vergütung bezeichnet. In der Praxis heißt das, dass die Vergütung von Ärzten daran geknüpft wird, ob die Behandlung eine gute Qualität aufweist. Gemessen werden kann die Qualität an Hand bestimmter Indikatoren, zum Beispiel der Rückfall- oder Entzündungsrate.

Das polyzystische Ovar-Syndrom ist eine der am häufigsten vorkommende hormonelle Störung im Stoffwechsel von geschlechtsreifen Frauen. Dabei spielen der Zuckerstoffwechsel und das Hormon Insulin eine entscheidende Rolle.

Bei der personalisierten Medizin stützt sich die Wahl einer bestimmten medikamentösen Therapie nicht nur auf eine genaue Krankheitsdiagnose, sondern zusätzlich auf Charakteristika des Patienten, die die Wirksamkeit, Verträglichkeit oder optimale Dosierung des in Betracht kommenden Medikaments beeinflussen können. Mithilfe der modernen Diagnostik werden (ergänzend zu von jeher berücksichtigten Parametern wie Körpergewicht oder Fruchtbarkeit) genetische, molekulare und zelluläre Besonderheiten des Patienten ermittelt. Darauf aufbauend wird das passende Medikament ausgewählt. Welche Tests das im Einzelnen sind, hängt von den in Betracht gezogenen Medikamenten ab, da Diagnostikum und Therapeutikum quasi jeweils ein Tandem bilden.

Der Begriff der „Pflegebedürftigkeit“ wurde erstmals im Jahr 1995 zur Einführung der sozialen Pflegeversicherung definiert. Laut Sozialgesetzbuch XI galten zunächst diejenigen Menschen als pflegebedürftig, „die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen“. Die Definition wurde lange kritisiert, da sie die psychischen und kognitiven Einschränkungen wie zum Beispiel eine Demenzerkrankung nicht berücksichtigt. Mit dem zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt, der die Gleichbehandlung körperlich, kognitiv und psychisch beeinträchtigter Menschen zum Ziel hat. Im Fokus der Betrachtungen stehen nun die Selbstständigkeit und die Fähigkeiten pflegebedürftiger Menschen. Kernfragen sind: „Was kann ein Mensch noch alleine? Wobei benötigt er personelle Unterstützung?“

Als Pflegepersonaluntergrenze (PpUG) bezeichnet man eine personelle Mindestausstattung in pflegeintensiven Bereichen von Krankenhäusern. Gesetzliche Grundlage ist die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung (PpUGV), die 2018 in Kraft trat. In ihr wird die maximale Anzahl von Patienten pro Pflegekraft festgelegt, jeweils während der Tag- und der Nachtschicht. Für folgende Bereiche gelten mit Stand 2020 Pflegepersonaluntergrenzen: Intensivmedizin, Geriatrie, Unfallchirurgie, Kardiologie, Herzchirurgie, Neurologie, neurologische Schlaganfalleinheit und neurologische Frührehabilitation. Die konkreten Untergrenzen und weitere Informationen gibt es auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums.

Die Pharmakokinetik analysiert, wie sich ein Medikament im Körper des Menschen verhält – wie wird es beispielsweise aufgenommen und wie verteilt es sich im Körper.

Als Pharmakotherapie bezeichnet man die medikamentöse Behandlung einer Erkrankung. Dem Patienten werden dabei Arzneistoffe in Form von Arzneimitteln oder Medikamenten verabreicht. Die Pharmakotherapie ist somit ein wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Behandlung, denn viele Patienten bekommen bei einem Arztbesuch Medikamente verordnet. Häufig geschieht dies ambulant, die Patienten müssen also dazu nicht in eine Klinik. Arzneistoffe werden in der Regel aber auch begleitend bei operativen Behandlungen eingesetzt.

Pharmakovigilanz bedeutet kurz Arzneimittelsicherheit und meint die laufende systematische Überwachung der Sicherheit von Arzneimitteln im Sinne einer Sammlung und Erfassung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen, um Maßnahmen zur Risikominimierung ergreifen zu können. Die Information über Erkenntnisse an die Fachkreise gehört dazu.

Unter Phytotherapie versteht man die Behandlung und Vorbeugung von Krankheiten und Befindlichkeitsstörungen durch Pflanzen, Pflanzenteile und deren Zubereitungen (Pulver, Tee, Extrakt, Tinktur). Der Ursprung der Phytotherapie liegt in der Naturheilkunde, sie ist heute ein fester Bestandteil der naturwissenschaftlich orientierten Schulmedizin. Es werden weltweit mehr als 20.000 Pflanzenarten zur Herstellung von Arzneimitteln verwendet. Sie können besonders bei der Behandlung nicht akut bedrohlicher Erkrankungen und bei chronischen Gesundheitsstörungen eine wirksame und nebenwirkungsarme Alternative oder Ergänzung zu synthetisch hergestellten Arzneimitteln sein.

Ein Placebo ist ein Scheinarzneimittel, welches keinen Arzneistoff enthält und somit auch keine durch einen solchen Stoff verursachte pharmakologische Wirkung haben kann. Placebos werden vor allem in placebokontrollierten klinischen Studien eingesetzt, um die therapeutische Wirksamkeit verschiedener Verfahren möglichst genau erfassen zu können. Die Gabe von Placebos ist auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen und ethischen Grundsätzen geregelt und begrenzt.

Pluripotent bedeutet, viele Entwicklungsmöglichkeiten in sich zu tragen. Bei Stammzellen bezeichnet es die Fähigkeit, sich in fast alle Zelltypen der drei Stammblätter ausdifferenzieren zu können. Ein Beispiel dafür sind embryonale Stammzellen.

Eine Polymedikation, zu deutsch Mehrfachverordnung, liegt vor, wenn ein Patient parallel fünf oder mehr verschiedene Arzneimittel verordnet bekommt. Laut der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) ist dies bei über einem Viertel der gesetzlich Versicherten der Fall. Vor allem ältere Menschen und Patienten mit verschiedenen Krankheiten seien davon betroffen. Je mehr Medikamente ein Patient einnimmt, desto höher ist das Risiko für Neben- oder Wechselwirkungen.

Die Prävalenz gibt an, wie häufig eine Krankheit in der Bevölkerung oder einer definierten Gruppe auftritt. Sie ist eine Momentaufnahme. Häufig kann die Prävalenz einer Krankheit bzw. einer Störung in einer Gruppe nur geschätzt werden, da eine vollständige Testung aller zugehörigen Personen zu aufwendig ist. In Abgrenzung zur Prävalenz sagt die Inzidenz aus, wie viele Personen in einem bestimmten Zeitraum – zum Beispiel innerhalb eines Jahres – neu an einem Leiden erkrankt sind.

Der Begriff Prävention kommt aus dem Lateinischen (zuvorkommen, verhüten) und bezeichnet vorbeugende Maßnahmen, die ein unerwünschtes Ereignis oder eine unerwünschte Entwicklung vermeiden sollen. Unterschieden werden drei Ebenen der Prävention: Primärprävention bedeutet, durch Maßnahmen wie Impfen oder Zähneputzen eine Krankheit zu verhindern. Sekundärprävention meint in erster Linie Früherkennungsuntersuchungen bei Gesunden wie zum Beispiel das Mammographie-Screening. Tertiärprävention bezeichnet alle Maßnahmen, die Verschlechterungen im Gesundheitszustand von chronisch Kranken verhindern oder hinauszögern.

Nach langen Diskussionen wurde 2015 ein Präventionsgesetz (PrävG) verabschiedet, dessen Ziel die Gesundheitsförderung in den verschiedenen Lebenswelten wie Familie, Kita, Schule und Beruf ist. Risikofaktoren wie mangelnde Bewegung, unausgewogene Ernährung, Übergewicht, Rauchen, übermäßiger Alkoholkonsum und chronische Stressbelastungen sollen abgebaut werden. Das Gesetzt führt eine Zusammenarbeit aller Akteure in der Prävention und Gesundheitsförderung in einer nationalen Präventionskonferenz ein, die den Auftrag hat, eine nationale Präventionsstrategie zu formulieren. Zudem werden die Routineuntersuchungen bei Kindern und Erwachsenen ausgebaut sowie die Förderung des Impfschutzes intensiviert. Neu ist, dass auch Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen mit gesundheitsfördernden Angeboten erreicht werden sollen. Die Krankenkassen werden verpflichtet, mehr Geld für Prävention und Gesundheitsförderung auszugeben.

Unter Primärprävention werden alle Maßnahmen verstanden, die dazu dienen, den Ausbruch einer Krankheit zu verhindern oder ihre Entstehung zu verlangsamen. Zu einer der wichtigsten Maßnahmen der Primärprävention zählt Impfen, weitere Maßnahmen sind gesunde Ernährung, Bewegung und Sport, Maßnahmen zur Stressbewältigung oder auch zur Suchtprävention (siehe auch unter Prävention)

Priorisierung bedeutet das Einordnen nach einer bestimmten Vorrangigkeit. Der Begriff leitet sich aus dem Lateinischen „prior = der obere“ ab. Bei medizinischen Leistungen heißt dies, eine am Versorgungsbedarf orientierte Rangfolge aufzustellen, aus der die Vorrangigkeit bestimmter Patientengruppen, Indikationen oder Verfahren hervorgehen kann. Die hierbei verwendeten Prinzipien können Ethik, medizinischer Nutzen oder auch Kosten sein. In Schweden werden Priorisierungen offiziell an Menschenwürde, Bedarf und Solidarität ausgerichtet.

Manche Arzneimittel sind für ältere Menschen problematisch, da sie ein höheres Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen bergen. Fachleute sprechen von „potenziell inadäquaten Medikamenten“ (PIM). 2008 wurde für Deutschland im Rahmen eines Projektes des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) die so genannte Priscus-Liste erarbeitet, in der alle für den deutschen Markt relevanten PIM aufgeführt sind. Sie enthält 83 Wirkstoffe aus 18 Wirkstoffklassen, die für ältere Menschen ungeeignet sein können (Stand: April 2016). Falls eine potenziell ungeeignete Medikation nicht vermieden werden kann, gibt die Priscus-Liste Empfehlungen für die klinische Praxis, beispielsweise Monitoring-Parameter oder Dosisanpassungen. Ferner werden Therapiealternativen genannt.
Das Wort Priscus kommt aus dem Lateinischen und bedeutet „altehrwürdig“.

In der medizinischen Forschung werden Teilnehmer an einer klinischen Studie als Probanden bezeichnet. Der Begriff stammt aus dem Lateinischen (probare, zu deutsch: prüfen).

Mit progressionsfreies Überleben (Progression Free Survival, PFS) wird in der Onkologie die Zeitspanne zwischen dem Beginn einer Therapie und dem Beginn des Fortschreitens der Erkrankung (Progression) bezeichnet. Das progressionsfreie Überleben dient in vielen klinischen Studien als primärer oder sekundärer Endpunkt. Der Wert, der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und dem Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) als wichtiger angesehen wird, ist der des Gesamtüberlebens, das die Zeitspanne vom Beginn der Therapie bis zum Tod.

Im Gesundheitswesen wird die Qualität der medizinischen Versorgung in der Regel auf drei Ebenen gemessen: der Prozess-, der Ergebnis- und der Strukturqualität. Die Prozessqualität beschreibt dabei die Abläufe von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen. Wie wird diagnostiziert und therapiert? Wie läuft die Behandlung ab? Betrachtet werden dabei unter anderem die Anamneseerhebung, die Medikamentenverordnung, die postoperative Betreuung, ob empfohlene Behandlungspfade beachtet und die ärztlichen Leistungen dokumentiert werden.

Pseudonymisierung ist eine Maßnahme des Datenschutzes. Mit ihr wird der Name oder ein anderes Identifikationsmerkmal durch ein Kennzeichen ersetzt. Damit soll die Zuordnung der Daten zu einer bestimmten Person wesentlich erschwert werden (§ 3 Abs. 6a Bundesdatenschutzgesetz). Eine Zusammenführung von Person und Daten – unter Zuhilfenahme eines Schlüssels – ist jedoch weiterhin möglich. Im Gegensatz dazu steht die Anonymisierung, bei der die Daten nicht mehr einer Person zugeordnet werden können.

Psychoedukation bezeichnet die strukturierte und systematische Vermittlung von Wissen über psychische Krankheiten an Patienten und Angehörige.

Public Health ist die Wissenschaft und Praxis der Vorbeugung von Krankheiten und der Verlängerung der Lebensdauer und Verbesserung der Lebensqualität in der gesamten Bevölkerung. Der Begriff umfasst allgemein die Förderung der Gesundheit mithilfe übergreifender, organisierter Maßnahmen auf allen Ebenen der Gesellschaft. Forschungsfragen und Maßnahmen der Public Health betreffen alle Sektoren des Gesundheitssystems, das Bildungs- und die Sozialsysteme sowie Bereiche der Wirtschaft. (Quelle: Leopoldina-Nationale Akademie der Wissenschaften)

PUMA ist die Abkürzung von Paediatric use marketing authorisation und meint eine spezielle Zulassung eines Arzneimittels für die Anwendung bei Kindern. Diese besondere, zusätzliche Genehmigung kann für ein patentfreies Arzneimittel erteilt werden, das bereits für Erwachsene zugelassen ist und für das eine weitere Zulassung ausschließlich für die Verwendung in der Pädiatrie beantragt wird. Dazu muss der Hersteller umfangreiche Studien des Präparats an Kindern vorlegen, dafür erhält er nach der Zulassung einen Unterlagenschutz für zwei Jahre. Zuständig für die Zulassung ist der Pädiatrieausschuss der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA.
Stand: 11/2016