Glossar: Begriffe, Akteure und Abkürzungen aus dem Gesundheitswesen

Deutschland verfügt im europäischen und internationalen Vergleich über ein hervorragendes, aber komplexes Gesundheitssystem. Nicht immer sind Begriffe und Bestimmungen sofort für Patientinnen und Patienten verständlich. Dieses Glossar bietet einen Überblick über die wichtigsten Begriffe und Akteure unseres Gesundheitssystems.

Die Verengung der Atemwege wird auch als Obstruktion bezeichnet. Unter den Begriff "obstruktive Atemwegserkrankungen" fallen die Krankheiten COPD, chronische Bronchitis, Bronchiektasen, Lungenemphysem und Asthma.

Der zulassungsüberschreitende Einsatz von Medikamenten wird im internationalen Sprachgebrauch als Off-label-use bezeichnet. In der Fachliteratur existiert dazu jedoch keine einheitliche Definition. Unklarheiten bestehen darüber, welche Parameter der Arzneimittelzulassung in die Betrachtung einbezogen werden. Diese umfassen: Anwendungsgebiet, Darreichungsform, Dosierung und Anwendergruppe. Im engeren Sinne wird unter Off-label-use aber die folgende Definition des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) verstanden: „Unter ‚Off-label-use’ versteht man die Anwendung eines zugelassenen Arzneimittels außerhalb der von den nationalen und europäischen Zulassungsbehörden genehmigten Anwendungsgebiete (Indikationen)“.

Blut im Stuhl muss nicht immer sichtbar sein: Ein Test auf okkultes, also verborgenes Blut, gibt Aufschluss über bestimmte Erkrankungen im Magen-Darm-Bereich.

Unter Onkologie wird die Wissenschaft verstanden, die sich mit Krebs befasst. Onkologie ist im engeren Sinn der Bereich der Medizin, der sich mit der Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von Krebserkrankungen (auch maligne Erkrankungen genannt) beschäftigt.

Darunter versteht man Medikamente zur Krebsbehandlung. Unter Onkologie wird die Wissenschaft verstanden, die sich mit Krebs befasst. Onkologie ist im engeren Sinn der Bereich der Medizin, der sich mit Prävention, Diagnostik, Therapie und Nachsorge von malignen Erkrankungen beschäftigt.

Die Fortschritte in Vorbeugung, Früherkennung, Diagnostik und Therapie der Krebserkrankungen haben die Überlebenschancen krebskranker Menschen in Deutschland in den vergangenen Jahren deutlich verbessert. Doch die Standards der medizinischen Versorgung sind bundesweit bislang sehr unterschiedlich. Deswegen hat die Deutsche Krebshilfe 2006 gemeinsam mit ihrer Partnerorganisation, der Deutschen Krebsgesellschaft, ein dreistufiges Zertifizierungsprogramm auf den Weg gebracht hat. Auf der obersten Ebene befinden sich die Onkologischen Spitzenzentren, die besonders hohe Anforderungen an die Versorgung krebskranker Patienten erfüllen und auch in Forschung und Lehre aktiv sind. Gegenwärtig werden 13 solcher Zentren von der Krebshilfe gefördert.
Auf der zweiten Ebene sind die Onkologischen Zentren angesiedelt, in denen verschiedene Tumorerkrankungen behandelt werden. Auf der dritten Stufe befinden sich die Organkrebszentren, zum Beispiel die Brustzentren, in denen häufige Tumorarten wie Brust-, Darm- und Prostatakrebs behandelt werden. Für die Zertifizierung, die von dem unabhängigen Institut OnkoZert durchgeführt wird, müssen alle Zentren spezifische Anforderungen erfüllen. Diese Strukturen sollen dazu führen, dass Tumorpatienten in Deutschland flächendeckend nach einheitlichen, hohen Qualitätsstandards versorgt werden.

Dabei handelt es sich um Arzneimittel gegen seltene Erkrankungen. Als selten gelten in der Europäischen Union (EU) Krankheiten, die nicht mehr als fünf Patienten von 10.000 Personen in der EU betreffen. Eine Übersicht der zugelassenen Orphan Drugs kann beim Verband forschender Arzneimittelhersteller heruntergeladen werden:
 www.vfa.de/orphan-drugs-list

OTC ist eine englische Abkürzung und bedeutet „over the counter“, zu deutsch „über die Ladentheke“. Gemeint sind damit apothekenpflichtige Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind. Nach Paragraf 48 des deutschen Arzneimittelgesetzes werden Medikamente dann als nicht verschreibungspflichtig eingeordnet, wenn sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch die Gesundheit des Anwenders nicht gefährden, auch wenn sie ohne ärztliche Überwachung angewendet werden. Seit 2004 werden die Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente – außer bei Kindern – von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erstattet. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann bei Arzneimitteln, die als Therapiestandard gelten, Ausnahmen beschließen und diese auf eine gesonderte Liste setzen: die OTC-Liste.