Substitutionsliste
Die Substitutionsliste, auch Substitutionsausschluss-Liste oder Aut-idem-Liste (->Aut idem) genannt, definiert Arzneimittel, die im Zuge von Rabattverträgen nicht gegen wirkstoffgleiche Präparate ausgetauscht werden dürfen. Grund hierfür sind medizinische und pharmazeutische Bedenken, weil zum Beispiel geringfügige Unterschiede der Präparate zu einer anderen Aufnahme im Körper führen können. Dies kann beispielsweise bei Hormonen, Opioiden (starke Schmerzmittel) oder Arzneimittel für Epileptiker der Fall sein.
Die Bundesregierung hatte den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgefordert, gemeinsam eine Liste mit Arzneimitteln zum Substitutionsausschluss zu erstellen. Nachdem sich die beiden Verbände über Jahre nicht einigen konnten, hat die Regierung den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) mit dieser Aufgabe beauftragt.