„Wir brauchen doppelt so viele Krebsberatungsstellen“

Krebsberatungsstellen sind unterfinanziert und auf Spenden angewiesen. Das will die Politik ändern. Für Krebspatienten soll es flächendeckend eine psychoonkologische Beratung geben. Bei der Finanzierung in der Pflicht sei auch die Rentenversicherung meint Mirjam Renz, Bereichsleiterin Gesundheitspolitik bei der Deutschen Krebsgesellschaft im Interview:

Mirjam Renz von der Deutschen KrebsgesellschaftWie viele Krebsberatungsstellen gibt es in Deutschland?

Insgesamt etwa 150 bis 160. Für eine flächendeckende Versorgung benötigen wir wesentlich mehr, etwa doppelt so viele, wie ein Gutachten zur psychoonkologischen Versorgung aufzeigt.

Wer berät die Hilfesuchenden?

In den Beratungsstellen der Landeskrebsgesellschaften arbeiten Sozialarbeiter*innen, Sozialpädagog*innen, Psycholog*innen und teilweise auch Ärzt*innen. Die Hilfesuchenden kommen mit sehr unterschiedlichen Anliegen. Dementsprechend wird auch der Beratende ausgewählt. Wenn zum Beispiel eine Krisenintervention notwendig ist, liegt dies in der Hand der Psycholog*innen einer Beratungsstelle. Psychosoziale und sozialrechtliche Beratung wird auch von den anderen Berufsgruppen durchgeführt.

Welchen Beratungsbedarf haben Menschen, die eine Krebsdiagnose erhalten?

Der Beratungsbedarf erstreckt sich von ganz praktischen Anliegen rund um den Alltag eines Krebspatienten bis hin zu psychischen Problemen, die eine konkrete Krisenintervention benötigen. Wir wissen, dass 60 Prozent der Betroffenen im Laufe ihrer Krebserkrankung einer hohen psychischen Belastung ausgesetzt sind. Bei 30 bis 50 Prozent besteht nach Studienlage ein konkreter Beratungsbedarf. Diese psychosoziale Beratung umfasst Information und Beratung zu psychischen, sozialen und sozialrechtlichen Belangen sowie Psychoedukation und Krisenintervention.

Wie läuft die Beratung denn bisher?

Ein großer Teil der Beratungsstellen der Landeskrebsgesellschaften wurde bisher mit Mitteln der Deutschen Krebshilfe und Eigenmitteln aus Spenden finanziert. Dies war von Beginn an als Anschubfinanzierung und nicht als dauerhafte Lösung gedacht. Nun bezahlt die Gesetzliche Krankenversicherung rückwirkend ab dem 1. Januar 2020 vierzig Prozent des Finanzbedarfes der förderungsberechtigen Krebsberatungsstellen.

Die DKG fordert, die Rentenversicherung in die Finanzierung mit einzubeziehen. Warum?

Die Sachverständigen der AG „Qualitätssicherung und Finanzierungsmodelle für Krebsberatungsstellen“ haben Empfehlungen für die Qualität und die Finanzierung ambulanter Krebsberatungsstellen formuliert, die seit dem vergangenen Jahr vorliegen. Der Anteil der Leistungen der Krebsberatungsstellen, die in den psychischen Bereich fallen, liegt nach diesen Empfehlungen bei 30 bis 40 Prozent. Und nur genau diesen Bereich, soll und darf nun die Finanzierung durch die Krankenkassen abdecken. Das sind 21 Millionen Euro. Insgesamt liegt der Finanzierungbedarf für die ambulante Krebsberatung bei 44 bis 52 Millionen Euro. Nach der aktuellen Gesetzeslage ist der gesamte Bereich zu sozialen Aspekten – also Rehabilitationsmaßnahmen, berufliche Wiedereingliederung und gesellschaftliche Teilhabe – nicht erfasst. Hier sehen die Sachverständigen im Nationalen Krebsplan die Rentenversicherungsträger in der Pflicht. Insgesamt sieht das Papier des Nationalen Krebsplanes vor, dass 40 Prozent durch die GKV finanziert werden, 40 Prozent durch die Rentenversicherung und die restlichen 20 Prozent durch die Länder und Kommunen sowie durch Spendenmittel.

Gibt es beim zuständigen Bundesarbeitsminister schon einen Vorstoß für eine Gesetzesinitiative?

Es gab schon eine Reihe von Gesprächen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Wir hoffen, dass wir im Herbst mit einer Gesetzesinitiative rechnen dürfen.

Wie wird die Qualität der Beratung – möglichst flächendeckend gleichbleibend – gewährleistet?

Die Vergaben von Fördermitteln ist bereits heute an klare Qualitätsvorgaben der Einrichtungen geknüpft. Diese reicht von der Qualifizierung der Mitarbeiter, räumlichen Vorschriften, der Führung eines Qualitätshandbuches, eines Beschwerdemanagements bis hin zu einer genauen Dokumentation aller Beratungen.

Krebspatientinnen und -patienten geraten nicht selten durch ihre Krankheit in Existenznöte. Wer hilft dann weiter?

Krebsberatungsstellen können hier helfen, sich in den unterschiedlichen Unterstützungsmöglichkeiten zurechtzufinden oder auch bei der Rückkehr in den Beruf. Aber Krebs als heute häufig chronische Erkrankung bleibt mit hohen finanziellen Risiken verbunden, da sie häufig zu Frühverrentung führt. Hier sind politisch auch noch ganz andere Bretter zu bohren, zum Beispiel durch eine höhere Flexibilität für chronisch Kranke bei den Möglichkeiten des Zuverdienstes.