Prostatakrebs: PSA-Test wird keine Kassenleistung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat sich gegen den PSA-Test als Kassenleistung entschieden. Die Gefahr von Überdiagnosen und unnötigen Therapien überwiegt nach Ansicht des Gremiums den Nutzen des Tests bei der Prostatakrebs-Früherkennung.

PSA steht für prostataspezifisches Antigen, es wird mithilfe eines Bluttests bestimmt, um Hinweise auf einen bösartigen Tumor der Prostata zu erhalten. Der G-BA hat geprüft, ob bei Männern ein Prostatakrebs-Screening mittels PSA-Test auf Kassenkosten durchgeführt werden soll, auch wenn kein Verdacht auf Krebs besteht.

In seinem Beschluss schließt sich der G-BA der Bewertung des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an. Es komme beim Einsatz des Screenings in der Früherkennung zu einer hohen Anzahl von falsch-positiven Ergebnissen und zu Überdiagnosen. So würden Prostatakarzinome entdeckt, die etwa aufgrund eines sehr langsamen Wachstums bei älteren Männern eigentlich nicht hätten behandelt werden müssen. Der G-BA räumt ein, dass es in einzelnen Fällen Vorteile gebe: frühes Erkennen von bösartigen Tumoren, verzögertes Fortschreiten der Krankheit sowie weniger Todesfälle durch den Krebs. Die Nutzen-Schaden-Bilanz werde dadurch aber nicht maßgeblich verbessert.

Urologen wollen PSA-Tests aber keine Screenings

Die Deutsche Gesellschaft für Urologie (DGU) kritisiert die Entscheidung als „großen Rückschlag bei der Früherkennung des häufigsten Malignoms des Mannes“. In der jahrelang kontrovers geführten Debatte um die PSA-Bestimmung hat sich die Fachgesellschaft für den PSA-Test ausgesprochen. Allerdings haben weder Urologen noch Leitlinien noch Patientenvertreter den flächendeckenden Einsatz der PSA-Tests (sog. Screenings) gefordert. Tatsächlich werden PSA-Tests schon seit längerem als Baustein der Prostatakarzinom-Früherkennung eingesetzt, sind jedoch bisher Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Die Urologen befürchten, dass der Test jetzt ein negatives Image bekommen könnte. Trotz des negativen Beschlusses sei der medizinische Nutzen des risikoadaptiert eingesetzten PSA-Tests unumstritten.

In den letzten zwei Jahren habe die DGU ihre wissenschaftliche Position gemeinsam mit zahlreichen Institutionen, Fachgesellschaften sowie dem Bundesverband Prostatakrebs Selbsthilfe in die Entscheidungsgremien eingebracht. Diese Position habe der G-BA ignoriert. Bereits auf der DGU-Jahreskonferenz im September wurden Möglichkeiten diskutiert, wie der PSA-Test als Baustein des Prostatakrebs-Früherkennung eingesetzt werden kann.

PSA-Test als Baustein der Prostatakrebs-Vorsorge

Laut Prof. Manfred Wirth von der technischen Universität Dresden könnten bei einer solchen Früherkennung neben PSA-Tests auch Risikokalkulatoren, PSAD, Biomarker und MRT zum Einsatz kommen. So sollen Überdiagnosen vermieden werden. Biopsien sollten nur bei Männern mit Risiko für eine schwerwiegende Krebserkrankung durchgeführt werden. Wirth schlägt vor, nur Männer, die Gefahr laufen an Prostatakrebs zu sterben, aktiv zu behandeln. Um Übertherapie zu vermeiden, soll für diejenigen mit niedrigem Risiko eine aktive Überwachung durchgeführt werden. „Mit der aktiven Überwachung haben wir heute gute Möglichkeiten für Menschen, die nicht behandelt werden“, so Wirth.

Allerdings ist derzeit bei lokal begrenzten Prostatakarzinom eine primäre Operation die häufigste Therapiestrategie, erläutert Constanze Schneider vom Klinischen Krebsregister für Brandenburg und Berlin. Bei Patienten mit niedrigem Risiko werde nur in 48 Prozent der Fälle eine abwartende Strategie angewendet.

Prostatakrebs ist die häufigste Tumorerkrankung bei Männern, jährlich werden etwa 60.000 Neuerkrankungen registriert. Das durchschnittliche Erkrankungsalter liegt bei 72 Jahren, vor dem 45. Lebensjahr tritt Prostatakarzinom nur selten auf. Im Jahr 2017 starben 14.000 Männer an den Folgen des Prostatakarzinoms. Zur Früherkennung wird derzeit neben dem PSA-Test auch eine digital-rektale Untersuchung durchgeführt, die von den Kassen erstattet wird.

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