Behandlungsfehler: An wen können sich Patienten wenden?

Eine Operation ist schief gegangen, eine Krankheit nicht erkannt oder eine Therapie hat die Symptome verschlimmert – an wen können sich Patienten wenden, wenn sie vermuten, dass ärztliches Fehlverhalten der Grund dafür ist?

Antwort:
Wer glaubt falsch behandelt worden zu sein, kann sich an seine Krankenkasse wenden – nach dem Patientenrechtegesetz ist sie verpflichtet, Versicherte bei einem Verdacht auf einen Behandlungsfehler zu unterstützen. Siehe dazu auch „Patienten haben Rechte“ (). Die Kassen können den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) mit einem Gutachten beauftragen.
Betroffenen steht außerdem die Schlichtungsstelle der jeweiligen Landesärztekammer offen. Wie das Verfahren abläuft, erläutert die Gutachter- und Schlichtungsstelle bei der Landesärztekammer Hessen in einem Informationsflyer, siehe hierzu auch:
Beratung vor Ort finden Betroffene auch bei Verbraucherzentralen, Selbsthilfegruppen oder Patientenberatungsstellen wie der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (https://www.patientenberatung.de/de).