Was sind besondere Versorgungsformen?

Neben der Regelversorgung gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung auch besondere Versorgungsformen. Was ist damit gemeint?

Antwort
Ergänzend zur Regelversorgung, die über den so genannten Kollektivvertrag abgedeckt wird, gibt es auch besondere Versorgungsformen. Das sind die so genannten Selektivverträge – auch Einzel- oder Direktverträge genannt. Sie werden außerhalb des Kollektivvertrages zusätzlich zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern (Ärzten, Psychotherapeuten) geschlossen. Hierzu zählen Hausarztverträge, Facharztverträge oder Verträge zur Integrierten Versorgung sowie Modellvorhaben.

In diesen Verträgen ist das Besondere der Versorgung geregelt. Der Gesetzgeber hat sie im Laufe der vergangenen Jahre eingeführt, um besondere gesundheitliche Herausforderungen wie zum Beispiel chronische Krankheiten besser versorgen zu können. Vereinbart werden zum Beispiel besondere Qualifikationsanforderungen an die Ärzte, eine preiswerte Arzneitherapie, eine Samstagssprechstunde oder wie in der Integrierten Versorgung ein Rundum-Versorgungsplan inklusive Rehabilitation bei einem planbaren Eingriff wie einer Hüftoperation. Bei Selektivverträgen gibt es ein Honorar, das extra ausgehandelt und außerhalb der Gesamtvergütung des Kollektivvertrages gezahlt wird.

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