Blickpunkte: Kinderarzneimittel

1. Wie verläuft die Entwicklung von Kinderarzneimitteln?

Es gilt der Grundsatz „Kinder sind keine kleinen Erwachsenen“. Für Große wie Kleine muss immer eine eigene Risiko-Nutzen-Abwägung stattfinden, insbesondre weil der Stoffwechsel von Kindern im Rahmen der Entwicklung viele Veränderungen durchläuft. Daher ist es nicht erlaubt, Medikamente, die für Erwachsene zugelassen sind, einfach so auch Kindern zu verabreichen. Medikamente können bei Kindern ganz anders wirken als bei Erwachsenen – auch bei angepasster Dosierung. Dennoch werden mangels Alternativen immer wieder Medikamente bei Kindern eingesetzt, die nicht explizit für sie zugelassen sind (Indikation, Altersgruppe, Dosierung). Das nennt man Off-label-use.

Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht.

Um hier für mehr Klarheit und Sicherheit zu sorgen, gilt seit 2007 die EU-Kinderarzneimittelverordnung. Sie legt fest, dass ein Arzneimittelhersteller bei seinem Antrag auf Zulassung eines neuen Wirkstoffs/Arzneimittels ein sogenanntes pädiatrisches Prüfkonzept (Paediatric Investigation Plan, PIP) mitliefern muss. Darin beschreibt er, wie er seinen Wirkstoff in klinischen Studien an Kindern überprüfen möchte und legt einen Zeitplan für die kinderspezifische Entwicklung vor. Ein wissenschaftlicher Ausschuss (Pädiatrieausschuss, PDCO) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) prüft das Konzept und den Zeitplan. Erst wenn das PDCO den PIP genehmigt, dürfen Studien mit Minderjährigen unterschiedlicher Altersgruppen aufgesetzt werden.

Studien für Kinderarzneimittel beginnen in der Regel erst dann, wenn der zugrunde liegende Wirkstoff an Erwachsenen erprobt wurde. In den Studien mit Minderjährigen wird dann geprüft, ob der Wirkstoff auch Kindern und Jugendlichen hilft. Außerdem dienen sie dazu, die passende Dosierung für unterschiedliche Altersgruppen festzulegen. Wenn die Ergebnisse der Erwachsenen-Studien aus bestimmten Gründen nicht abgewartet werden können – etwa, weil das Medikament womöglich lebensrettend ist – muss zumindest die Phase-I-Studie an Erwachsenen positiv beendet sein.

Die Studie mit Minderjährigen findet in einer Klinik oder einer Arztpraxis statt. Zunächst werden wenige, später mehr erkrankte Kinder und Jugendliche einbezogen, denen das Medikament helfen könnte. Die Prüfärzte wählen anfangs sehr vorsichtige Dosierungen und passen sie nach und nach an. Dabei achten sie auch auf die Darreichungsform: Während Jugendliche und Schulkinder mit Tabletten zurechtkommen, benötigen kleinere Kinder beispielweise Trinklösungen oder Säfte.

Um bereits für Erwachsene zugelassene Wirkstoffe schneller für Kinder zugänglich zu machen, hat die EU zudem die sogenannten PUMA-Zulassungen möglich gemacht. PUMA steht für Paediatric Use Marketing Authorization. Darunter versteht man eine nachträgliche Zulassung eines für Erwachsene bereits auf dem Markt befindlichen Produktes für die Anwendung bei Kindern und Jugendlichen.

Zum Weiterlesen:

Kinder und Jugendliche in klinischen Studien (vfa)

Wie Medikamente für Kinder getestet werden

Arzneimittel für Kinder (BZgA)

EU-Kinderverordnung (BfArM)

Bislang eher Rarität: Medikamente speziell für Kinder (Ärzte-Zeitung)

Off-Label-Gebrauch im Kindes- und Jugendater (Kindernetzwerk e.V.)

2. Welche Besonderheiten machen die Entwicklung von Kinderarzneimitteln im Vergleich zur Entwicklung von Erwachsenenarzneien besonders schwierig?

Kinderstudien für Arzneimittel sind schwieriger in der Durchführung als Erwachsenenstudien. So ist es schwieriger Kinder für klinische Prüfungen anzusprechen und zu gewinnen. Das liegt z. B. daran, dass es oft nur wenige Probanden gibt, die für die Studien geeignet sind. Die Bevölkerungsgruppe der 0 bis 18-jährigen an der Gesamtbevölkerung beträgt gerade einmal 20 Prozent. Zudem muss diese Gruppe für Studien nochmal in fünf Untergruppen unterteilt werden: Frühgeborene, Neugeborene, Säuglinge und Kleinkinder, Kinder und Jugendliche. Die Anzahl potenzieller Kandidatinnen und Kandidaten reduziert sich also erneut. Und natürlich haben Eltern eher Bedenken, ihr Kind bei einer Arzneimittelstudie teilnehmen zu lassen. Heute ist es allerdings so, dass Kinder eher mit Studien geschützt werden, als dass Kinder vor Studien geschützt werden müssen. Außerdem sind die ethischen und rechtlichen Anforderungen an Kinderstudien zurecht sehr hoch: Es dürfen nur Kinder mit entsprechender Indikation einbezogen werden. Bei Erwachsenenstudien hingegen können auch gesunde Teilnehmerinnen und Teilnehmer mitmachen.

Die besondere Herausforderung bei der Entwicklung von Kinderarzneimitteln liegt aber auch darin, dass die Entwicklung dieser Medikamente sehr teuer ist: Weil der Markt für Kinderarzneimittel viel kleiner ist als der für Erwachsenenmedikamente, bedeutet jede Entscheidung für eine Neuentwicklung eines Kinderarzneimittels eine erhebliche Investition für die forschenden Pharmaunternehmen.

Zum Weiterlesen:

Bessere Medikamente für Kinder (SWR)

Kleine Patienten - große Herausforderung (Pharma-Fakten)

Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche (BfArM)

Klinische Studien für und mit Kindern (Kindernetzwerk e.V.)

3. Warum ist die richtige Dosierung so wichtig und wie wird sie für Arzneimittel, die für Kinder zugelassen sind, ermittelt?

Um die richtige Dosierung eines Medikaments für Kinder festzulegen, reicht es nicht, die Erwachsenendosis auf Kinder herunterzurechnen. Der Stoffwechsel von Kindern funktioniert anders als der von Erwachsenen, die Organe sind noch im Wachstum. Daher ändert sich mit dem Alter der Kinder auch ihr Stoffwechsel und unterliegt je nach Altersgruppe starken Schwankungen. Ihr Körper kann Wirkstoffe auch oft nicht so schnell abbauen und auch ihr Immunsystem arbeitet anders als das von Erwachsenen. Je nach Alter benötigen sie außerdem angepasste Wirkstoffmengen und Darreichungsformen. Kleinere Kinder können keine Tabletten schlucken, weshalb die Wirkstoffe zum Beispiel als Saft, in Form von Tropfen oder Lösungen entwickelt werden müssen. Manchmal wird auch der Geschmack angepasst, damit die Kinder das Medikament besser einnehmen können.

Zum Weiterlesen:

Arzneimmttel für Kinder - Versorgung mit Defiziten (vfa)

Altersgerechte Arzneiformen (Pharmazeutische Zeitung)

4. Wie wird die Sicherheit von Kinderarzneimitteln gewährleistet?

Die EU-Kinderarzneimittelverordnung (s.o.) ist nicht die einzige Regelung für sichere Kinderarzneimittel. Auf nationaler Ebene ist alles Wesentliche zu klinischen Prüfungen im Arzneimittelgesetz (AMG) geregelt. Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit von Kinderarzneimitteln hat der deutsche Gesetzgeber weiterhin eine Kommission geschaffen, die an der Vorbereitung einer Entscheidung bei der Zulassung von Kinderarzneimitteln beteiligt wird. Die Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche (KAKJ) ist seit 2006 beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) angesiedelt. Sie besteht aus acht stimmberechtigten Mitgliedern, die Experten auf den Gebieten der Kinder- und Jugendheilkunde, Kinder- und Jugendpsychiatrie und Biometrie sind. Der Kommission gehört darüber hinaus auch ein Vertreter einer Patientenorganisation für pädiatrische Erkrankungen als Mitglied ohne Stimmrecht an. Für die Sicherheit von Impfstoffen ist außerdem das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) zuständig. Auf EU-Ebene gibt es zudem den Ausschuss für Risikobewertung im Bereich der Pharmakovigilanz (PRAC). Er gehört zur Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) und überwacht und bewertet kontinuierlich die Arzneimittelsicherheit bei Humanarzneimitteln.

Zum Weiterlesen:

Kommission für Arzneimittel für Kinder und Jugendliche (BfArM)

Arzneimittel für Kinder (BZgA)

PRAC (BfArM)

Pharmakovigilanz in Europa (Deutsche Apothekerzeitung)

5. Welche Ergebnisse hat die EU-Kinderarzneimittelverordnung bisher geliefert? Was muss verbessert werden?

Im Evaluierungsbericht der EU-Kommission von 2017 blickt sie auf die ersten zehn Jahre seit Inkrafttreten der EU-Verordnung zurück. Der Bericht kommt zu dem Schluss, dass die positive Entwicklung im Bereich der Kinderarzneimittel, wie beispielsweise die Zulassung von 260 neuen Arzneimitteln, ohne die EU-Verordnung nicht möglich gewesen wäre. So findet mehr pädiatrische Forschung statt, es gibt mehr klinische Prüfungen, an denen Kinder teilnehmen und letztlich können damit Arzneimittel auf einer größeren Evidenzbasis bei Kindern angewendet werden. Der Bericht zeigt aber auch, dass weitere Anstrengungen erforderlich sind, damit die Verordnung ihre Wirkung in Hinblick auf die Behandlung von Kindern noch besser entfalten kann. Erfreulich ist, dass zwischen 2017 und 2020 weitere 166 neue Arzneimittel auch für Kinder zugelassen werden konnten.
Zusammenfassend lässt sich sagen: Es gibt eine ganze Reihe positiver Trends, aber es braucht noch weitere Anstrengungen in der Arzneimittelforschung, die sich ausschließlich mit Kindern beschäftigt. Das gilt z.B. für den Bereich der Krebsbehandlung. Und auch bei den PUMA-Zulassungen, wenn also bewährte Wirkstoffe für die Kinderheilkunde zugänglich gemacht werden, ist noch Luft nach oben. Bisher bleibt die Nutzung dieses Instruments weit hinter den Erwartungen zurück. Das liegt daran, dass viele Medikamente bei der Abrechnung in ein Festbetragssystem eigeordnet sind und den hohen Entwicklungskosten später oft vergleichsweise geringe Einnahmen gegenüberstehen. Die Arzneimittelhersteller wünschen sich zudem eine weitere Verbesserung der politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, um im Bereich der Kinderarzneimittel aktiver sein zu können.

Zum Weiterlesen:

Zehn Jahre Forschung für Kinder (Pharma-Fakten)

Bericht der EU-Kommission zu zehn Jahren EU-Kinderverordnung

Was hat die Verordnung über Kinderarzneimitte gebracht ? (Deutsche Apothekerzeitung)

Arzneimittelzulassungen für Kinder (vfa)