"DiGA helfen, die Versorgung konkret zu verbessern"

Welche Chancen und Herausforderungen verbinden sich mit Digitalen Gesundheitsanwendungen? Wie sicher sind sie? Und was können Patientinnen und Patienten in der Zukunft bei digitalen Services erwarten? Darüber haben wir mit Christian Klose gesprochen. Er ist Unterabteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium und E-Health-Experte.

Herr Klose, welche Rolle spielen Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der Gesundheitsversorgung, im Alltag der Patientinnen und Patienten? Haben sie sich bereits bewährt?

Christian Klose: DiGA sind ganz neu in der Versorgung, neu im Sinne von „vorher nicht da gewesen“, aber neu auch im Sinne von „ganz neuartig“, also grundsätzlich anders als die Dinge, die wir kennen. DiGA, das ist digitale Innovation in der künftigen Schaltstelle der Versorgung: in der Hand der Patientinnen und Patienten. Das Veränderungspotential, das sie mitbringen, ist immens. Nach der Einführung von DiGA müssen Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte zunächst einmal bekannt werden mit DiGA, sich damit vertraut machen, erste Erfahrungen im Versorgungsalltag sammeln. Es ist also nicht erstaunlich, dass sich die Verordnungszahlen zunächst zögerlich entwickelt haben, nachdem das DiGA-Verzeichnis beim BfArM vor einem Jahr online gegangen war. Aber inzwischen ändert sich das, inzwischen haben wir 20 gelistete DiGA, die beispielsweise im Bereich der Krebstherapie, der Psychotherapie, der Physiotherapie oder auch bei chronischen Krankheiten wie Diabetes einen wirklichen Unterschied in der Versorgung von Patientinnen und Patienten machen. Genau darum geht und ging es uns. DiGA sind keine Spielerei, sondern helfen, die Versorgung konkret zu verbessern. In der Hand, aus der Perspektive, mit der aktiven Mitwirkung der Patientinnen und Patienten. Wir sind sicher, dass die Dynamik hier mit weiteren Indikationen und Konzepten noch weiter zunehmen wird.

Was ist das DiGA-Fast-Track-Verfahren und wozu dient es?

Das Fast-Track-Verfahren ist ein zügiges dreimonatiges Prüfverfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). DiGA, die das Verfahren erfolgreich durchlaufen haben, werden im DiGA-Verzeichnis des BfArM gelistet und können dann von jedem Arzt und jedem Psychotherapeuten wie ein Arzneimittel verordnet oder von den Krankenkassen auf Antrag genehmigt werden. Das Verfahren wurde mit dem Ziel konzipiert, die Dynamik, das Innovationspotential und die konsequente Patientenperspektive von DiGA in unsere Gesundheitsversorgung aufzunehmen und die damit verbundenen Chancen für die Weiterentwicklung des Gesundheitssystems insgesamt nutzbar zu machen. Es bringt innovative digitale Medizinprodukte rasch in die Versorgung und zu den Patientinnen und Patienten und schafft damit einen Anreiz für die Entwicklung besonders guter und sicherer Angebote. Mit der Formulierung umfassender Qualitäts- und Transparenzanforderungen an die Produkte und an die Prozesse beim Hersteller wurden die notwendigen Voraussetzungen für einen Einsatz in der Gesundheitsversorgung und für die notwendige Akzeptanz bei Patientinnen und Patienten und Leistungserbringern geschaffen. Damit ist uns ein ganz wichtiger Brückenschlag gelungen: zwischen technologischen Entwicklungen und veränderten gesellschaftlichen Ansprüchen auf der einen Seite und etablierten Prinzipien und Strukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung auf der anderen. Wir haben mit dem Fast-Track-Verfahren etwas in Gang gesetzt, das nun Schritt um Schritt Fahrt aufnehmen und sich entwickeln kann.

Wie bewerten Sie die Chancen und Risiken von DiGA für Patientinnen und Patienten?

DiGA sind zertifizierte Medizinprodukte und zusätzlich sorgt das Prüfverfahren beim BfArM für größtmögliche Sicherheit und Verlässlichkeit der Produkte. Als Voraussetzung für eine Listung im DiGA-Verzeichnis werden technische Sicherheit und Funktionstauglichkeit geprüft, Datenschutz und Informationssicherheit, Interoperabilität und weitere Qualitätsaspekte. Dazu gehören die Robustheit gegen Störungen und Fehlbedienungen, die Werbefreiheit, die Unterstützung der Patientinnen und Patienten bei der Nutzung, die bedienfreundliche Gestaltung, die Unterstützung der Leistungserbringer, Maßnahmen zur Patientensicherheit und die Fundierung der Inhalte und Funktionen der DiGA auf aktuellem qualitätsgesichertem medizinischen Wissen.

DiGA bieten die große Chance, die Gesundheitsversorgung von den Patientinnen und Patienten aus noch einmal ganz neu zu denken. Sie setzen das um, was lange nur theoretische Forderungen waren: sie stellen die Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt mit ihren Informationsbedarfen, ihren Alltagsumständen, ihrer individuellen Situation. DiGA stellen neue Möglichkeiten bereit, eine gute Kommunikation zwischen Patientinnen und Patienten und Leistungserbringern aufzubauen; Laienverständlichkeit und Praxisbezug zu verwirklichen; evidenzbasierte, leitlinienbasierte Medizin und qualitätsgesicherte Gesundheitsinformationen in leicht zugängliche, kontextsensitive Form zu bringen. Sie haben das Potential, substantielle Beiträge zur Verbesserung der Adhärenz, zur Stärkung der Gesundheitskompetenz und Patientensouveränität, zur Förderung einer leitliniengerechten und gut abgestimmten, individuell angepassten Therapie zu leisten.

Im Versorgungprozess sind dann ganz unterschiedliche Schwerpunkte möglich. Eine DiGA kann auf das Selbstmanagement chronisch Erkrankter fokussieren und im Zusammenspiel mit Sensoren und Medizingeräten den Point of Care bei Patientinnen und Patienten unterstützen; sie kann Patientinnen und Patienten über leitliniengerechte Behandlungspfade zwischen Leistungserbringern steuern; zur engmaschigen Verlaufsüberwachung in der akuten schweren Erkrankung oder in der Nachsorge dienen; mit Langzeitmessungen oder -erhebungen ärztliche Diagnosen unterstützen; häusliche Übungen nach Rehabilitation oder im Rahmen einer Heilmittelbehandlung anleiten und motivieren; Therapieanteile bei Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer integrieren u.v.m.

Christian Klose.

Was erwartet die Patientinnen und Patienten künftig im Bereich digitaler Gesundheitslösungen? Waren DiGA erst der Anfang?

In jedem Fall. Richtig interessant wird es ja erst, wenn DiGA sich künftig mit weiteren digitalen Services und analogen Leistungsangeboten zu umfassenden Versorgungsprozessen verknüpfen. Die bisher in das Verzeichnis aufgenommenen DiGA fokussieren überwiegend auf den Point of Care bei Patientinnen und Patienten und setzen hier auf Therapieunterstützung (Übungen, Tagebuch, Selbstmanagement) oder bieten eigenständige Therapie im Bereich der psychischen Erkrankungen an. Grundsätzlich sind DiGA jedoch weiter gefasst. Durch ihre Definition als digitale Medizinprodukte, die von den Patientinnen und Patienten oder durch Patientinnen und Patienten und Leistungserbringer gemeinsam genutzt werden, sowie durch die umfangreichen Vorgaben zur Interoperabilität, die künftige Anbindung an die ePA und Hilfsmittel und die flankierenden Vergütungsregelungen für Leistungserbringer sind sie als Nukleus für integrierte, digital gestützte, patientenzentrierte Versorgungsprozesse angelegt. DiGA müssen in den kommenden Jahren schrittweise in die wachsende E-Health-Infrastruktur integriert und technisch wie inhaltlich in ein dynamisches Zusammenspiel mit übergreifenden Versorgungprozessen gebracht werden. So, dass nicht nur für die Patientinnen und Patienten, sondern in gleichem Maße auch für die Leistungserbringer gute und bedarfsgerechte Abläufe entstehen, die den Behandlungsalltag wirksam unterstützen.

Ein sehr wichtiger Treiber wird hier ab dem kommenden Jahr sicher das E-Rezept sein. Zudem wird die ePA jetzt Schritt um Schritt mit ihren weiteren Ausbaustufen ins Zentrum einer neuen, digital gestützten Gesundheitsversorgung rücken und sich zum zentralen Tool für die Selbstorganisation der Patientinnen und Patienten und für einen selbstbestimmten Umgang mit der eigenen Gesundheit oder Krankheit entwickeln. In Verbindung mit der Videosprechstunde werden damit endlich komplette Versorgungsabläufe möglich. Wer als Patientin und Patient wenig Zeit, lange Wege, eine ansteckende Krankheit oder andere Gründe hat, zu Hause zu bleiben, kann ab dem kommenden Jahr nicht nur von fern den Arzt konsultieren, falls nötig unter Einbeziehung von Daten aus DiGA und ePA, sondern auch gleich ein Rezept und ein Arzneimittel erhalten. Sobald sie zur Verfügung steht, wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dieses Angebot noch effektiver und attraktiver machen. Solche digital gestützten Abläufe sind es, die wir künftig in unserer Gesundheitsversorgung brauchen: nutzerfreundlich, alltagstauglich, wirksame Unterstützung bietend für Patientinnen und Patienten und für Ärzte.

Christian Klose ist Unterabteilungsleiter „Gematik, Telematikinfrastruktur, E-Health“ im Bundesministerium für Gesundheit.