Blickpunkt: Alles über Arzneimitteltherapiesicherheit

Was versteht man unter Arzneimitteltherapiesicherheit? Welche Rolle spielt dabei die Therapietreue? Und warum ist das vorgeburtliche Leben dabei ein wichtiger Faktor? Diese und weitere Fragen werden in diesem Artikel behandelt.

1. Was versteht man unter Arzneimittelsicherheit und wieso ist sie so wichtig?

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) definiert Arzneimittelsicherheit so: „Unter Arzneimittelsicherheit oder Pharmakovigilanz versteht man die Wissenschaft und Aktivitäten, die der Entdeckung, Beurteilung sowie dem Verständnis und der Vorbeugung von unerwünschten Wirkungen oder anderen Problemen in Verbindung mit Arzneimitteln dienen.“ In Deutschland ist der Verdacht auf unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW) ein wichtiger Grund, weshalb Menschen in Krankenhausnotaufnahmen kommen. Sie können zu einer stationären Aufnahme der Patient:innen führen. Einige der diagnositizierten Nebenwirkungen von Arzneimitteltherapien werden als unvermeidbar eingestuft, da sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auftraten. Der ganz überwiegende Teil der Nebenwirkungen sind Medikationsfehlern zurückzuführen. Unter einem Medikationsfehler versteht man jeden unbeabsichtigten Fehler durch Angehörige eines Gesundheitsberufs, Patient:innen oder Verbraucher:innen bei der Verordnung, Zubereitung, Abgabe oder Verabreichung eines Arzneimittels.

All dies zeigt: Arzneimittelsicherheit ist ein relevantes Thema. Das übergeordnete Ziel der Pharmakovigilanz ist es daher, Patient:innen vor dem Schaden durch unerwünschte Wirkungen von Arzneimitteln zu bewahren und sich für den sicheren und effektiven Gebrauch von Arzneimitteln einzusetzen. Es geht dabei um den individuellen Schutz der Patient:innen und der öffentlichen Gesundheit. Die pharmazeutische Industrie nimmt dieses Thema sehr ernst.

Der Zulassung eines Medikaments gehen umfangreiche Prüfungen zu technischer Qualität, Wirksamkeit und Sicherheit voraus. Die deutschen und europäischen Zulassungsbehörden erteilen eine Marktzulassung für ein Medikament nur, wenn der positive Nutzen das Risiko übersteigt und sicher ist. Klar ist aber auch: Es gibt kein wirksames Medikament ohne jegliche Nebenwirkungen. Und auch, wenn Zulassungsstudien in Deutschland und Europa nach sehr strengen Vorgaben mit einem hohen Standard erfolgen, ist das Wissen über die Sicherheit von Arzneimitteln zum Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung nicht vollständig. Deswegen kümmern sich die Pharmaunternehmen während des gesamten Lebenszyklus eines Arzneimittels darum, das Risikoprofil des jeweiligen Medikaments laufend zu monitoren und ein gutes Nutzen-Risiko-Verhältnis sicherzustellen.

Das Pharmakovigilanzsystem dient dazu, das positive Nutzen-Risiko-Verhältnis in der Praxis aufrechtzuerhalten. Das System erfasst fortlaufend alle sicherheitsrelevanten Informationen und bewertet sie. Alle Veränderungen des Sicherheitsprofiles eines Medikaments werden intensiv analysiert und wenn nötig, geeignete Risikominimierungsmaßnahmen eingeleitet.

Auch die Abteilung Pharmakovigilanz des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) spielt beim Thema Arzneimittelsicherheit eine wichtige Rolle: Sie sammelt nach der Zulassung eines Medikaments beständig die Erfahrungen bei der Anwendung und wertet sie aus. Die Abteilung muss laufend über bekannt gewordene, mit der Anwendung der Arzneimittel verbundene Neben- und Wechselwirkungen informieren und dafür sorgen, dass Patient:innen, Ärzt:innen und andere Interessierte auf diese Risiken und ggf. auf Möglichkeiten zu ihrer Minderung hingewiesen werden. Ergibt die Bewertung von Arzneimittelrisiken, dass der Zulassungsstatus von Arzneimitteln dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis angepasst werden muss, koordiniert die Abteilung notwendige Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Meldepflichtig sind Ärzte, Zahnärzte, Dentisten, Hebammen, Apotheker und Drogisten. Darüber hinaus haben alle Personen, die nicht der Meldepflicht unterliegen, die Möglichkeit und Berechtigung vermutete Nebenwirkungen beim BfArm zu melden; dies gilt insbesondere auch und besonders für die PatientInnen und ihre Angehörigen. Das BfArm und das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) betreiben dafür eine gemeinsame Datenbank, auch bekannt unter der Bezeichnung „unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen“ (UAW). Hier können Nebenwirkungsverdachtsfälle schnell, direkt und sicher an die für die Arzneimittelsicherheit zuständigen Bundesoberbehörden mitgeteilt werden. Die Informationen fließen ohne weitere Umwege in die europäische Risikoüberwachung ein.

Zur weiteren Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit hat das Bundesgesundheitsministerium im Jahr 2007 insbesondere in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft den Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) ins Leben gerufen. Mit dem „Aktionsplan 2021–2024 des Bundesministeriums für Gesundheit zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Deutschland“ läuft bereits die fünfte Fortschreibung dieses Plans. Der Plan möchte vor allem unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen vermeiden helfen, die auf Medikationsfehlern basieren.

Zum Weiterlesen:

Definition Pharmakovigilanz (WHO)

Positionspapier Arzneimittelsicherheit (vfa)

Pharmakovigilanz (BfArM)

Online-Meldung von Nebenwirkungen (PEI & BfArM)

Aktionsplan AMTS 2021-2024 (BMG)

Arzneimitteltherapie: Mehr Sicherheit durch digitale Unterstützung (Ärzteblatt)

Das Melden von Verdachtsfällen von Nebenwirkungen (vfa)

Kurzüberblick zu Nebenwirkungen (vfa)

Der genaue Einnahmezeitpunkt spielt für die optimale Wirkung eines Medikaments eine entscheidende Rolle.

2. Weshalb spielt Arzneimitteltherapiesicherheit für Polypharmaziepatienten eine besondere Rolle? Und welche Bedeutung hat der sogenannte Medikationsplan?

Von Polypharmazie spricht man, wenn Patient:innen mit vielen Medikamenten gleichzeitig behandelt werden. Als Richtwert gelten fünf oder mehr Medikamente, die ein:e Patient:in parallel einnimmt. Besonders häufig befinden sich chronische kranke oder multimorbide Menschen, also solche mit mehreren Krankheiten, in einer solchen Situation.

Wenn Patient:innen mehrere Medikamente zugleich nehmen, besteht grundsätzlich ein höheres Risiko für Wechselwirkungen, unerwünschte Wirkungen oder Falschanwendungen. Deshalb ist für diese Polypharmazie-Patient:innen besonders wichtig, dass sie einen dokumentierten Überblick über ihre Medikamente haben. Das geschieht idealerweise mit Hilfe eines Medikationsplans. Darin werden alle verwendeten Arzneimittel mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich aufgelistet. Ärzt:innen müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen. In der Regel kümmert sich der betreuende Hausarzt oder die betreuende Hausärztin um den Medikationsplan und aktualisiert ihn bei Bedarf. Seit dem 1. 10.2016 haben gesetzlich versicherte Patient:innen, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines solchen Plans in Papierform. Mittlerweile gibt es zudem die Möglichkeit, dass der Arzt oder die Ärztin den Plan in elektronischer Form direkt auf die elektronische Gesundheitskarte übermittelt.

Doch noch hat sich dieser Baustein der Arzneimitteltherapiesicherheit noch nicht so etabliert wie es wünschenswert wäre. Der Barmer Arzneimittelreport 2020 zeigte Defizite beim bundeseinheitlichen Medikationsplan insbesondere bei älteren Patient:innen auf. Und das in einer Gruppe, die ihn nötig braucht. In der Umfrage der Krankenkasse unter 2.900 Polypharmazie-Patient:innen über 65 Jahren kam heraus, dass der Medikationsplan oftmals nicht vorhanden ist. So hatten nur 29 Prozent der befragten Patient:innen bei der Klinikaufnahme einen solchen Plan, 17 Prozent verfügten über gar keine aktuelle Aufstellung ihrer Medikamente. Vorhandene Pläne waren außerdem oftmals unvollständig.

Zum Weiterlesen:

Medikationsplan (BMG)

Funktionsweise bundeseinheitlicher Medikationsplan (KBV)

Q&A zum Medikationsplan (KBV)

elektronischer Medikationsplan (Bundesärztekammer)

Verbesserung der Patientensicherheit durch Medikationsplan (vfa patientenportal)

Barmer Arzneimittelreport 2020

3. Warum sind Therapietreue und Adhärenz so wichtig?

Adhärenz (englisch „adherence“ einhalten, befolgen) bezeichnet die Einhaltung der gemeinsam von Patient:in und Ärzt:in verabredeten Therapieziele. Sie setzt das informierte Einverständnis des/der Patient:in voraus. Grundlage für die Therapietreue ist dabei, dass der/die Patient:in die Erkrankung akzeptiert und sich bewusst für eine Therapie entscheidet.

Bei chronischen Erkrankungen liegt die Adhärenz-Rate bei nur rund 50 Prozent. Im Verlauf einer Behandlung nimmt die Adhärenz grundsätzlich eher ab und bei chronisch Kranken ist sie nach einiger Zeit oft sehr gering, denn ihre Erkrankung ist langanhaltend. Weshalb ein:e Patient:in nicht therapietreu ist, kann unterschiedliche Gründe haben. Ist es zu Beginn der Behandlung beispielsweise mangelndes Vertrauen in die Therapie, kann die Therapietreue bei älteren Patient:innen darunter leiden, dass sie häufiger vergessen ihre Medikamente zu nehmen (beabsichtigte vs. nicht beabsichtigte Non-Adhärenz).

Fehlende Therapietreue kann schwerwiegende Folgen haben. Gerade bei chronisch kranken Menschen gibt es öfter akute Komplikationen wie Herzinfarkte, Bandscheibenvorfälle oder Unterzuckerung. Das kann häufigere Krankenhausaufenthalte und eine grundsätzlich schlechtere Prognose für den/die Patient:in bedeuten. Non-Adhärenz ist aber auch teuer für das Gesundheitssystem. In Deutschland werden die damit verbundenen Kosten auf etwa 10 Mrd. Euro pro Jahr geschätzt. Es lohnt sich also innovative Ansätze, Digitalisierung und weitere Strategien in den Blick zu nehmen.

Bei der Sicherung der Therapietreue können unterschiedliche Maßnahmen helfen, zum Beispiel: Informationen zum Krankheitsbild und zu Therapiemöglichkeiten, Infomaterial, Hotlines, Zeitschriften, Newsletter, Foren, Expertenchats, Betreuung durch Fachpersonal, Adressen von Selbsthilfegruppen, Passwort-geschützte Bereiche für Behandler:innen (Ärzt:innen und Fachpflegepersonal), Programme zur Therapiebegleitung wie z.B. Erinnerungshilfen für die Medikamentenanwendung, Hinweise zur therapieunterstützenden Lebensführung u.v.m. Die forschenden Arzneimittelhersteller bieten auch Informations- und Unterstützungsangebote für Patient:innen an, sogenannte Compliance-Programme.


All diese Bausteine sollen dem/der Patient:in ein Verständnis für die Therapie und deren positiven Einfluss auf Gesundheit und Lebensqualität vermitteln. Sie tragen damit zur besseren Versorgung der chronisch und akut Erkrankten bei.

Zum Weiterlesen:

Was bedeutet Adhärenz? (vfa)

Compliance-Programme forschender Arzneimittelhersteller (vfa)

Der Therapie treu bleiben (vfa Patientenportal)

Shared-Decision-Making: Patient und Arzt entscheiden gemeinsam (vfa Patientenportal)

Strategien zur Verbesserung der Adhärenz (co.patient)

4. Weshalb ist vorgeburtliches Leben bei der Arzneimitteltherapiesicherheit ein wichtiger Faktor? Und wie sieht es mit der Stillzeit aus?

Beim vorgeburtlichen Leben steht die Arzneimitteltherapiesicherheit vor einer besonderen Herausforderung, denn bei der Kosten-Nutzen-Abwägung muss „für zwei“ geplant werden: Die Gesundheit der Mutter steht dabei genauso im Fokus wie die Gesundheit des ungeborenen Kindes.

Doch auch schon vor der Schwangerschaft gibt es Medikamente (sog. Teratogene), die potenziell als kindsschädigend eingestuft werden. Laut dem Barmer-Arzneimittelreport 2021 waren 2018 rund 154.000 Frauen zwischen 13 und 49 Jahren davon betroffen, da sie solche Präparate eingenommen haben. Sobald eine Schwangerschaft geplant ist, müssten diese Medikamente abgesetzt werden. Bei einigen Frauen war das aber selbst in der Schwangerschaft nicht der Fall. Die naheliegendste Lösung: Die Erstellung eines Medikationsplans (siehe Frage 2), den laut Umfrage nur eine Minderheit der Befragten besitzt. Die Gesamtmedikation muss schon vor der Schwangerschaft umfangreich untersucht werden.

Während der Schwangerschaft kommt es oft zu Verschreibungen mit Risiken für das ungeborene Kind. Rund 1.200 Frauen, die an der Umfrage teilgenommen haben, haben entsprechende Medikamente bekommen. Im Einzelfall ist das möglich, jedoch braucht es bei einer Therapie in diesem Stadium eine konkrete Einzelfallentscheidung. Die Arzneimitteltherapie muss die Grunderkrankung der Mutter in den Mittelpunkt stellen und dabei die Sicherheit von Mutter und Kind gewährleisten. Eine erste Voraussetzung dafür ist eine klare Behandlungsindikation.

Die Auswertung und Dokumentation zur Arzneimitteltherapie im Bereich der Schwangerschaft und Stillzeit nehmen an Effizienz zu, die Digitalisierung hilft hier weiter. Allerdings steht die Forschung vor einer besonderen Aufgabe: Kontrollierte Studien vor und während der Schwangerschaft wären unverantwortlich und problematisch. Tierexperimente und andere Vergleichsuntersuchungen wie in in-vitro-Studien lassen sich häufig nicht 1:1 auf den Menschen übertragen. Wichtige Daten zu den Nebenwirkungen werden so vor allem auf Basis von Beobachtungsstudien erhoben. Für mehr Sicherheit braucht es deshalb vor allem einen klaren Medikationsplan für Frauen im gebärfähigen Alter und eine gute Aufklärung. Der Aktionsplan zur AMTS des BGM (siehe Frage 1) sieht auch den Ausbau der Datenbank Embroytox vor, da es bei 3,8 Millionen Besucher:innen im Jahr 2019 ganz offensichtlich den Bedarf für eine neutrale Informationsplattform gibt. Die Plattform ist auch als App verfügbar.


Zum Weiterlesen:

Arzneimittelsicherheit in Schwangerschaft und Stillzeit (Embryotox)

Arzneimittelreport 2021 (BARMER)

Arzneimittelsicherheit: Embryotoxische Effekte im Fokus der Beratung (Ärzteblatt)

5. Weshalb sind Biosimilars eine Herausforderung, wenn wir über Arzneimitteltherapiesicherheit sprechen?

Unter Biosimilars versteht der vfa „Nachahmerpräparate von Biopharmazeutika, also von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln. Diese werden alle mit Hilfe gentechnisch veränderter lebender Organismen hergestellt.“ Insbesondere bei Biopharmazeutika, deren Patentschutz abgelaufen ist, kommen diese zum Einsatz und sind dabei kostengünstiger.
Auch wenn es in der EU klare Vorgaben und strenge Richtlinien für die Zulassung gibt, so ist der Tausch zwischen Originalpräparaten und Biosimiliars immer mit einem Risiko verbunden. Wie der Name „Similars“ (englisch „similar“, gleich) sagt, sind die Präparate ähnlich, aber nicht gleich.

Biosimilars werden von der European Medicines Agency (EMA), der zentralen europäischen Zulassungsbehörde, nach einer genauen wissenschaftlichen Überprüfung von Wirksamkeit, Verträglichkeit und Qualität zugelassen. Der Hersteller muss nachgewiesen haben, dass eine Therapie mit dem Produkt das gleiche Ergebnis erzielt wie mit dem Originalmedikament. Das wird in groß angelegten Studien und Beobachtungen untersucht.

Grundvoraussetzung für die Einnahme von Biosimilars ist ein vertrauensvolles Arzt-Patient:innen-Verhältnis. Gerade bei Multimorbidität und Polymedikation muss der Tausch der Präparate eng durch den Arzt betreut und überwacht werden. Ungewollte Neben- und Wechselwirkungen können so frühzeitig erkannt werden und es können andere therapeutische Maßnahmen getroffen werden. Der Arzt nimmt in der Verschreibung und Anwendung eine wichtige Funktion ein. Wichtig ist, dass die Therapiehoheit weiterhin beim behandelnden Arzt liegt. Eine eindeutige Identifizierung und Rückverfolgung der verordneten und angewendeten Biopharmazeutika dient der Arzneimitteltherapieund der Patient:innen-Sicherheit. Die Zuordnung von z. B. Nebenwirkungen, die ggf. auch erst später im Verlauf der Therapie auftreten können, ist nach einer Substitution in der Apotheke unter den heutigen Bedingungen nicht mehr hinreichend sichergestellt. Sollten ohne die Kenntnisse der Ärzte Biopharmazeutika gegen Biosimilars ausgetauscht werden, kann das die möglicherweise Sicherheit der Patient:innen gefährden. Spätere Nebenwirkungen, die im Laufe der Therapie auftreten, sind schwieriger zurückzuverfolgen und kompliziert zu dokumentieren.

Zum Weiterlesen:

Biosimilars schnell erklärt (vfa)

Positionspapier gegen automatische Substitution (vfa)

Biologika und Biosimilars: Austauschbarkeit von biotechnologisch hergestellten Arzneimitteln (Gemeinsamer Bundesausschuss)

Biosimilars: Geschickter Nachbau (Apotheken Umschau)